Nationale
Befreiungsbewegung
Deutschlands

Für Selbstbestimmung, Menschenrechte, internationale Zusammenarbeit und eine friedliche Zukunft Deutschlands.

Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung: Warum eine offene Verfassungsdebatte notwendig ist

Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir die rechtlichen Grundlagen und Ziele unserer Arbeit erläutern. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Bürger Deutschlands ihre demokratischen Rechte nutzen und größeren Einfluss auf die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Landes nehmen können.

Unser Ausgangspunkt ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Artikel 20 des Grundgesetzes legt fest, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und staatliches Handeln an die verfassungsmäßige Ordnung sowie an Recht und Gesetz gebunden ist. Diese Grundsätze gelten auch und gerade für politische Entscheidungsträger. Politische Zweckmäßigkeit kann Rechtsverstöße nicht rechtfertigen.

Souveränität bedeutet auch politische Verantwortung

Mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 wurde die volle staatliche Souveränität Deutschlands wiederhergestellt. Dennoch bleibt die Frage aktuell, wie eigenständig Deutschland seine politischen Entscheidungen treffen kann.

Internationale Verträge, europäische Integration und sicherheitspolitische Bündnisse sind Ausdruck souveräner Entscheidungen. Zugleich gehen sie mit Verpflichtungen einher, die den politischen Handlungsspielraum beeinflussen.

Entscheidend ist deshalb, dass die Bürger nachvollziehen und demokratisch mitbestimmen können, wie Deutschland seine Souveränität wahrnimmt und welche Verpflichtungen es eingeht.

Eine kritische Auseinandersetzung mit diesen Fragen ist kein Ausdruck mangelnder Loyalität gegenüber der bestehenden Ordnung. Sie gehört zu einer lebendigen Demokratie.

Das Grundgesetz eröffnet Möglichkeiten

Die geltende Verfassungsordnung ist die Grundlage unseres politischen und gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie ist jedoch nicht jeder Kritik oder Weiterentwicklung entzogen.

Besondere Aufmerksamkeit verdient Artikel 146 des Grundgesetzes. Er sieht ausdrücklich vor, dass eine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung an die Stelle des heutigen Grundgesetzes treten kann.

Diese Bestimmung bedeutet weder eine Verpflichtung zur Verfassungsneugestaltung noch legt sie ein konkretes Verfahren dafür fest. Sie macht aber deutlich, dass die bestehende Verfassungsordnung eine solche Möglichkeit grundsätzlich offenhält.

Über die Notwendigkeit und Ausgestaltung entsprechender Reformen darf und muss demokratisch diskutiert werden.

Dabei geht es nicht um die Rückkehr zu vergangenen Staatsformen oder die Ablehnung demokratischer Institutionen. Es geht um die Frage, wie Rechtsstaatlichkeit, demokratische Teilhabe und politische Selbstbestimmung unter den Bedingungen der Gegenwart gestärkt werden können.

Demokratische Rechte müssen genutzt werden

Wer Veränderungen anstrebt, sollte die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, die bereits heute bestehen. Dazu gehören politische Initiativen, zivilgesellschaftliches Engagement, parlamentarische Verfahren und die öffentliche Auseinandersetzung über die Zukunft unseres Landes.

Es wäre widersprüchlich, mehr demokratische Selbstbestimmung zu fordern und zugleich auf die vorhandenen Möglichkeiten politischer Mitgestaltung zu verzichten.

Unterschiedliche Vorstellungen über die langfristige Entwicklung Deutschlands müssen einer Zusammenarbeit an konkreten Verbesserungen nicht im Wege stehen. Entscheidend ist die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und politische Ziele auf rechtsstaatlichem Weg zu verfolgen.

Unser Anliegen ist eine friedliche und demokratische Ordnung, in der staatliche Entscheidungen transparent, politische Verantwortung nachvollziehbar und die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger wirksam sind.

Die Zukunft unseres Landes ist nicht allein von internationalen Entwicklungen oder politischen Institutionen abhängig. Sie hängt auch davon ab, ob seine Bürger ihre Rechte kennen und bereit sind, diese wahrzunehmen.

Demokratische Selbstbestimmung verlangt mehr als Kritik an bestehenden Verhältnissen. Sie verlangt die Bereitschaft, die eigene Zukunft innerhalb der geltenden Rechtsordnung aktiv mitzugestalten.

„Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, der täglich sie erobern muss.“
Johann Wolfgang von Goethe – Faust II

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