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Amerikanisches Eigentum auf deutschem Boden – was regelt der Freundschaftsvertrag von 1954?

Ein Kommentar von Anonymous | NBB-Government

Es gibt Verträge, die vor Jahrzehnten geschlossen wurden und dennoch bis in unsere Gegenwart hineinwirken. Einer davon stammt vom 29. Oktober 1954. An diesem Tag unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der amerikanische Außenminister John Foster Dulles in Washington den Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten. Zu einer Zeit, 29. Oktober 1954, wo die BRD noch von den drei westlichen Siegermächten kontrolliert wurde. Mich interessiert daran vor allem eine Frage: Welche Rechte haben amerikanische Unternehmen an deutschem Grund und Boden, und wie weit reicht der Schutz dieses Eigentums gegenüber dem deutschen Staat? Was wäre, wenn Deutschland eine Verfassung hätte, wo genau das untersagt wird, dass ausländische Firmen diese Sonderrechte haben? Wenn das Volk darüber abstimmt, wer was darf und was nicht? Wer sich mit dieser Frage beschäftigt, stößt auf Bestimmungen, die weit über gewöhnliche Handelsbeziehungen hinausgehen. Ein Volk, das seine Interessen vertritt, wird sich das zweimal überlegen. Da wird sich das Volk nur vier Worte fragen: Was haben wir davon?

Grundstückseigentum und Grundbuch

Artikel IX des Vertrages beschäftigt sich mit unbeweglichem Vermögen. Amerikanischen Staatsangehörigen und Gesellschaften werden darin bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Grundstücken eingeräumt. Das ist zunächst nichts Ungewöhnliches. Ausländische Unternehmen können in Deutschland Immobilien erwerben. Sie können Grundstücke besitzen, Gebäude errichten und als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. In vielen ausländischen Staaten dürfen Ausländer keinen Grund und Boden erwerben. Damit schützt man sein Volk und die Immobilienpreise. Das ist ein normaler Schutz für sein eigenes Volk eines Landes. Wenn eine ausländische Firma investieren möchte, muss sie einen Einheimischen als Geschäftsführer einstellen, der dafür sorgt, dass alles nach Gesetz und Ordnung geschieht, weil der einheimische Geschäftsführer vollumfänglich haftet. Der Eigentumserwerb richtet sich dabei weiterhin nach deutschem Recht. Der Vertrag verschafft amerikanischen Unternehmen keine Befreiung von den gesetzlichen Vorschriften. Aber ein Ausländer wird Eigentümer. So wie BlackRock, die sich mit Immobilien in Deutschland verdeckt mit einigen Prozent an Immobiliengeschäfte im Hintergrund, bei Investitionsfirmen beteiligt und die Fäden zieht, die Immobilienpreise in Deutschland zu einer der größten Kosten für deutsche Familien geworden ist. Eine Immobilienblase, BlackRock verwaltete Immobilien-Fonds und hält Beteiligungen an zahlreichen großen Unternehmen. Zum Beispiel Rüstungsindustrie in Deutschland. Bemerkenswert finde ich dennoch, dass die Bundesrepublik bereits 1954 bereit war, Fragen des Grundstückseigentums ausdrücklich in einem völkerrechtlichen Vertrag mit den Vereinigten Staaten zu regeln. Damals war Deutschland noch geteilt. Die Bundesrepublik befand sich weiterhin in einer Nachkriegsordnung, in der die westlichen Alliierten besondere Rechte besaßen. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf die damaligen Vereinbarungen. Warum hat der 2+4-Vertrag den Freundschaftsvertrag von 1954 nicht aufgekündigt, wenn Deutschland jetzt ein souveränes Land sein soll? Warum wird das deutsche Volk nicht vor Milliarden schweren US-amerikanischen Firmen geschützt? Kann es daran liegen, weil das Grundgesetz das nicht vorsieht? Was wäre, wenn Deutschland eine vom Volk beschlossene Verfassung hätte, die genau so etwas verhindert?

Hier ist der Freundschaftsvertrag von 1954

Was passiert bei einer Enteignung?

Noch bedeutsamer erscheint mir Artikel V. Darin verpflichten sich beide Staaten, das Eigentum und andere Vermögenswerte der Staatsangehörigen und Gesellschaften des jeweils anderen Landes nach bestimmten rechtlichen Maßstäben zu schützen. Eine Enteignung ist damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der Vertrag stellt aber Anforderungen an ihre Rechtmäßigkeit und an die Entschädigung. Was bedeutet das? Werden US-amerikanische Firmen mit Samthandschuhen angefasst? Das bedeutet, dass sich bei einer Enteignung amerikanischen Eigentums in Deutschland nicht allein Fragen des deutschen Eigentumsrechts stellen können. Auch die übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sind zu berücksichtigen. Also doch Samthandschuhe. Schon am 19. Dezember 1957 beschäftigte sich der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen III ZR 134/57 mit einer Enteignungsentschädigung für amerikanisches Grundeigentum. Hier zeigt sich, dass der Vertrag keineswegs nur eine diplomatische Erklärung war. Seine Bestimmungen konnten konkrete rechtliche Bedeutung erlangen.

Welche Rolle spielt die Anerkennung amerikanischer Gesellschaften?

Ein weiterer Punkt verdient Beachtung. Artikel XXV Absatz 5 regelt die Anerkennung von Gesellschaften, die nach dem Recht eines Vertragsstaates gegründet wurden. Diese Vorschrift spielte später auch in der deutschen Rechtsprechung eine Rolle. So befasste sich der Bundesgerichtshof am 29. Januar 2003 mit der Rechts- und Parteifähigkeit einer amerikanischen Gesellschaft, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befand. Das zeigt, wie lange einzelne Regelungen dieses Vertrages nachwirken.
Es geht nicht allein um die Frage, wem ein Grundstück gehört. Es geht auch darum, unter welchen Voraussetzungen amerikanische Unternehmen in Deutschland rechtlich anerkannt werden und ihre Ansprüche geltend machen können. Sollten wir uns in Deutschland nicht langsam mal fragen, wer in Deutschland die Bodenrechte hat? Es macht mir den Anschein, dass ein Deutscher keine Bodenrechte mehr hat. Souveränität sieht anders aus. Die Souveränität kann ein Volk nur mit einer vom deutschen Volk gegebenen Verfassung schützen.

Was hat das mit deutscher Souveränität zu tun?

Für mich liegt hier der eigentliche Anlass, mich mit diesem Vertrag zu beschäftigen. Wenn wir über staatliche Souveränität sprechen, sollten wir uns nicht auf politische Erklärungen beschränken. Wir müssen uns auch mit den Verpflichtungen befassen, die Deutschland gegenüber anderen Staaten eingegangen ist. Warum ist das möglich? Warum wurden diese Verträge im 2+4 Vertrag nicht erwähnt? Es wirkt auf mich so, als wenn Deutschland für einige ausländische Kräfte sehr interessant wäre, damit sie in Europa die Wirtschaftspolitik bestimmen und leiten können. Der Freundschaftsvertrag von 1954 ist dafür ein Beispiel.
Natürlich kann ein souveräner Staat internationale Verträge abschließen. Und selbstverständlich sind gegenseitige Eigentumsrechte nicht schon deshalb problematisch, weil sie ausländischen Unternehmen zugutekommen. „(Warum wird nicht dafür gesorgt, dass ausländische Firmen deutsche Geschäftsführer einstellen müssen?)“
Aber solche Verträge schaffen rechtliche Bindungen. Sie können Einfluss darauf haben, welche Maßnahmen ein Staat ergreifen darf und welche Folgen daraus entstehen. Greift unser Staat Deutschland ein? Oder ist ein Marionettenkanzler Friedrich Merz der Sensenmann in Deutschland, der die völlige Zerstörung der deutschen Wirtschaft im Auftrag von BlackRock umsetzt, damit die Kriegsproduktion anlaufen kann? Was soll ein Familienvater dagegen machen? Einem Familienvater ist es egal, ob er Autos baut oder Kriegs- und Rüstungsmaterial. Er muss seine Familie ernähren. Ich halte es deshalb für wichtig, dass wir uns mit diesen Vereinbarungen beschäftigen, statt sie lediglich als historische Dokumente zu betrachten. Dabei darf eines nicht übersehen werden: Der Vertrag gilt auf Gegenseitigkeit. Auch deutsche Staatsangehörige und Unternehmen können sich in den Vereinigten Staaten auf entsprechende Bestimmungen berufen. Ebenso wenig steht der Vertrag über dem Grundgesetz. Sein Zustimmungsgesetz besitzt in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Was ist aber, wenn Politiker, die zur Trans-Atlantikbrücke gehören, eine Schulung von politischer Indoktrination und dadurch US-amerikanische Interessen umsetzen und nicht die Interessen vom deutschen Volk?

Die Frage, die für mich offenbleibt

Was mich besonders interessiert, ist die praktische Bedeutung solcher Verträge für die Gegenwart. Ist die Souveränität eines Landes damit nicht obsolet? Welche Grundstücke befinden sich heute im Eigentum amerikanischer Unternehmen? Welche wirtschaftliche Bedeutung haben diese Vermögenswerte? Und welche Rolle würden die vertraglichen Schutzbestimmungen spielen, wenn der deutsche Staat aus Gründen des öffentlichen Interesses auf solche Grundstücke zugreifen wollte? Können wir das ändern, wenn das deutsche Volk sich eine Verfassung gibt, so wie es im Artikel 146 Grundgesetz steht?
Diese Fragen lassen sich nicht allein mit dem Vertragstext beantworten. Dazu müsste man konkrete Eigentumsverhältnisse, einschlägige Gesetze und gegebenenfalls gerichtliche Entscheidungen untersuchen. Genau darin sehe ich eine Aufgabe journalistischer Recherche. Der deutsch-amerikanische Freundschaftsvertrag belegt nicht, dass amerikanische Unternehmen über deutschem Recht stehen oder Deutschland seine Souveränität verloren hätte. Was ist aber, so wie oben schon beschrieben, wenn die regierenden Politiker in Deutschland US-amerikanische Firmen schützen? Er belegt aber, dass Deutschland bereits 1954 internationale Verpflichtungen eingegangen ist, die unter anderem den Schutz amerikanischen Eigentums betreffen.
Für mich ist das Grund genug, diesen Vertrag genauer zu betrachten. Denn wer über die politische und wirtschaftliche Selbstbestimmung Deutschlands spricht, sollte wissen, welche Rechte und Verpflichtungen tatsächlich bestehen.
Jetzt wird es auch langsam klar, warum die BRD die DDR annektiert hat und es nicht dazu gekommen ist, dass sich zwei deutsche Staaten eine gesamtdeutsche Verfassung gegeben haben. Damit wären nämlich alle Verträge, die von der BRD unterschrieben worden sind, mit den USA hinfällig geworden und der Einfluss von den USA wäre in Europa auf einen Schlag obsolet geworden. Darum wollte man keine Verfassung, man wollte auf biegen und brechen die BRD behalten, damit Ihre Verträge, die in Vergessenheit geraten sind ihre Gültigkeit behalten.

Was hat das deutsche Volk davon?

Art. 146 GG

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

 

Dokumente und Rechtsquellen

      • Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954, Bundesgesetzblatt 1956 II, S. 487 ff.
      • United Nations Treaty Series, Band 273, Nr. 3943.
      • Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Dezember 1957, III ZR 134/57.
      • Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. Januar 2003, VIII ZR 155/02.
      • Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2018, 2 BvR 1287/17.
      • Artikel 14 des Grundgesetzes.
      • Hier ist der Freundschaftsvertrag von 1954

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