Erzwingungshaft in Deutschland – Verstoß gegen Grundgesetz und UN-Recht
Erzwingungshaft in Deutschland – Verstoß gegen Grundgesetz und UN-Recht
Die sogenannte Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) wird in Deutschland immer häufiger gegen Bürger verhängt, die Bußgelder nicht zahlen können oder wollen. Dabei geht es oft um Bagatellbeträge – 50, 100 oder 200 Euro. Der Staat reagiert mit Freiheitsentzug.
Doch: Diese Praxis verstößt gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gegen internationale Menschenrechtsabkommen, insbesondere den UN-Zivilpakt (IPbpR).
Grundrechtsverletzung im Inland
Die Erzwingungshaft verletzt insbesondere:
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Art. 2 Abs. 2 GG: Das Recht auf Freiheit der Person
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Art. 20 Abs. 3 GG: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
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Art. 19 Abs. 4 GG: Den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz
Freiheitsentzug darf in einem Rechtsstaat niemals ein Ersatz für soziale Hilflosigkeit oder politische Unbequemlichkeit sein.
Verstoß gegen UN-Menschenrechte
Deutschland hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) ratifiziert. Dieser ist völkerrechtlich verbindlich. Erzwingungshaft verletzt insbesondere:
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Art. 9 IPbpR: Schutz vor willkürlicher Haft
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Art. 10 IPbpR: Würdige Behandlung Inhaftierter
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Art. 11 IPbpR: Verbot der Haft wegen zivilrechtlicher Schulden
Obwohl Deutschland die Haft als „Zwangsmittel“ ausgibt, bleibt der Effekt derselbe: Menschen werden eingesperrt, weil sie nicht zahlen können oder wollen. Das widerspricht der Idee einer humanen Rechtsordnung.
Die Forderung der Bürgerbewegung
Die Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V. fordert daher:
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Die sofortige Abschaffung der Erzwingungshaft für Geldbußen unter 250 Euro
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Eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
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Eine völkerrechtliche Prüfung durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen
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Die Entwicklung alternativer Vollstreckungsformen, die mit Menschenrechten vereinbar sind
Dokumentation & Beschwerde
Die Bürgerbewegung hat eine offizielle Individualbeschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR) eingereicht.
Diese betrifft die generelle Praxis der Erzwingungshaft in Deutschland – unabhängig von Einzelfällen.
Antrag auf Aussetzung – Aufhebung der Erzwingungshaft und das Musterschreiben für Genf UN
UN-Beschwerdeformular (CCPR) – Individual Communication
Diese Vorlage kannst du mit deinen Daten drucken, unterschreiben in PDF einscannen und per E-Mail an petitions@ohchr.org senden. Ggf. auch per Fax an: +41 22 917 9022 (OHCHR Geneva).
Freiheit ist kein Verwaltungsakt. Wer für Bußgeldforderungen eingesperrt wird, verliert nicht nur seine Bewegungsfreiheit – sondern auch sein Vertrauen in den Rechtsstaat.
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