Thema: „2+4- Vertrag“ Wir hoffen damit sämtliche Spekulationen zu beenden

Krieg ist grundsätzlich ein rechtlicher Zustand. Krieg bedeutet nicht, daß ständig geschossen wird oder anderweitig Kampfhandlungen ausgeführt werden müssen. Im Kriegszustand sind jedoch Dinge legal, die normalerweise in Friedenszeiten illegal sind und bestraft werden, wie beispielsweise das Zerstören von Sachwerten oder das absichtliche Verletzen / Töten von Menschen.

Dieser andere rechtliche Zustand muß jedem bekannt sein, deshalb wurde früher der Kriegszustand im Inneren eines Staates „ausgerufen“, nachdem im Äußeren gegenüber den betreffenden Staaten der Krieg „erklärt“ wurde.

Durch den Kriegszustand gilt das Kriegsvölkerrecht in Gestalt der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen als höchstrangiges Recht. Hierdurch werden Handlungen legitimiert, die anderenfalls illegal wären, wie das Zerstören von Sachwerten oder das Bekämpfen oder das Töten anderer Staatsangehöriger etc.

Kriegszustand ist als rechtlicher Zustand eine Form des Ausnahmezustandes. Ausnahmezustand bedeutet, daß die verfassungsmäßige Ordnung außer Kraft gesetzt ist beziehungsweise nicht gelebt wird. Unter diesen Umständen kann das legitime zivile Recht des betreffenden Staates nicht weiterentwickelt werden. Damit ist mit Kriegszustand der Rechtsstand dieses Staates automatisch eingefroren.

Wir merken uns:

  1. Kriegszustand ist ein rechtlicher Zustand
  2. Kriegszustand ist eine Form des Ausnahmezustandes

Ausnahmezustand bedeutet:

  1. Die verfassungsmäßige Ordnung ist nicht in Kraft / wird nicht gelebt
  2. Das legitime Recht des Staates kann nicht weiterentwickelt werden
  3. Damit ist mit Kriegsbeginn der aktuelle Rechtsstand eingefroren!


Französische Republik – Siegermacht versus Besatzungsmacht
Eine sehr bedeutende Frage ist, ob Frankreich eine Siegermacht oder nur eine Besatzungsmacht ist:

Die drei Siegermächte haben ohne Frankreich mehrere Siegermächtekonferenzen durchgeführt: Sieger- Konferenzen der Alliierten seit Beginn des „Zweiten Weltkriegs“:

  • Erste Konferenz von Moskau; Moskau; 29. September bis 1. Oktober 1941; Stalin, US- Gesandter Harriman, UK- Gesandter Beaverbrook; Moskauer Protokoll vom 2. Oktober 1941
  • Zweite Konferenz von Moskau; Moskau; 12. bis 17. August 1942; Churchill, Stalin, Harriman
  • Casablanca- Konferenz; Casablanca; 14. bis 24. Januar 1943; Churchill, Roosevelt, Combined Chiefs of Staff (CCS); Aufstellung der Forderung nach bedingungsloser Kapitulation der Achsenmächte; Beschluß zur Einleitung der Combined Bomber Offensive
  • Dritte Konferenz von Moskau; Moskau; 19. Oktober bis 1. November 1943; Außenminister Hull, Eden und Molotow; Moskauer Deklaration, Einsetzung der European Advisory Commission (EAC) mit Sitz in London zur Erarbeitung der Kapitulations- und Besatzungsmodalitäten für Deutschland
  • Erste Kairo- Konferenz; Kairo; 22. bis 26. November 1943; Churchill, Roosevelt, Chiang Kai- shek; Kairoer Erklärung
  • Teheran- Konferenz; Teheran; 28. November bis 1. Dezember 1943; Churchill, Roosevelt, Stalin; Sowjetisch- polnische Grenze auf Curzon- Linie festgelegt
  • Konferenz von Bretton Woods; Bretton Woods; 1. bis 22. Juli 1944; Vertreter von 44 Staaten; Bretton- Woods- System, Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, Internationaler Währungsfonds
    Konferenz von Dumbarton Oaks; Dumbarton Oaks; 21. August bis 7. Oktober 1944; Vertreter der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion und der Republik China; Erster Entwurf für die „Charta der Vereinten Nationen“
  • Zweite Québec- Konferenz; Québec; 12. bis 16. September 1944; Churchill, Roosevelt, William Lyon Mackenzie King, CCS; Alliierte Besatzungszonen im besiegten Deutschland festgelegt, Morgenthau- Plan
  • Vierte Konferenz von Moskau; Moskau; 9. bis 20. Oktober 1944; Churchill, Stalin, Eden, Molotow, US- Botschafter Harriman; Zukunft Polens und der Länder Ostmittel- und Südosteuropas
  • Konferenz von Jalta; Jalta; 4. bis 11. Februar 1945; Churchill, Roosevelt, Stalin; Aufteilung Deutschlands, Machtverteilung in Europa nach dem Sie, Krieg gegen das Japanische Kaiserreich
  • Potsdamer Konferenz; Potsdam; 17. Juli bis 2. August 1945; Churchill (ab 28. Juli Attlee), Truman, Stalin, Eden (ab 28. Juli Bevin), Byrnes, Molotow; Berliner Erklärung, Potsdamer Abkommen

Die „Provisorische Regierung der Französischen Republik“ ist am 01.05.1945 lediglich dem „Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.11.1944″ nachträglich beigetreten. Hierin haben die drei Siegermächte die Modalitäten der Besatzung Deutschlands grob festgelegt:

  • Ausübung der obersten Regierungsgewalt durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Besatzungsmächte (Art. 1)
  • Bildung des Kontrollrats für Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Besatzungsmächte und Festlegung seiner Aufgaben und Befugnisse (Art. 3)
  • Bildung eines Koordinierungsausschusses (Art. 4)
  • Festlegung der Aufgaben und Befugnisse des Koordinierungsausschusses (Art. 5)
  • Bildung einer Interalliierten Regierungsbehörde („Komendatura“) für die gemeinsame Verwaltung von Groß- Berlin (Art. 7)
  • Einrichtung von Militärmissionen zur Verbindung zwischen Kontrollrat und anderen Mitgliedern der „Vereinten Nationen“ (Art. 8).

Die drei Siegermächte haben zahlreiche Sieger- Konferenzen in exklusiver Dreier- Runde abgehalten und die dazugehörigen Abkommen getroffen. Das „Londoner Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.11.1944 der European Advisory Commission“ mit den „Zonenprotokollen“ wird überhaupt erst gar nicht zu den „Siegerkonferenzen“ oder zur „Siegerrechtssetzung“ in offiziellen Auflistungen gezählt.

Die „Provisorische Regierung der Französischen Republik“ wurde am 03.06.1944 gegründet und hätte an den Konferenzen von Jalta vom 04.- 11.02.1945 und Potsdam vom 17.07.- 02.08.1945 teilnehmen können. Alternativ hätte sie später diesen Abkommen nachträglich „beitreten“ können. Die Siegermächte („Dreimächte“) haben dies jedoch offensichtlich nicht gewollt – also ist dies auch nicht geschehen.

Fazit: Die Französische Republik ist am 01.05.1945 ausschließlich dem „Abkommen über Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14.11.1944“ nachträglich beigetreten, in dem es lediglich um die Besatzungsmodalitäten in Deutschland ging. Folgerichtig ist sie später an der Änderung der Besatzungsmodalitäten durch den sogenannten „2+4- Vertrag“ beteiligt worden.

Die Französische Republik ist niemals an einer Siegerkonferenz, insbesondere nicht an den wichtigsten: Teheran (1943), Jalta (1945) oder Potsdam (1945) beteiligt worden oder den betreffenden Abkommen nachträglich beigetreten. Die Französische Republik ist nachweislich eine Besatzungsmacht und keine Siegermacht, womit ihr nicht zusteht, eine Friedensregelung zum „Zweiten Weltkrieg“ auszuhandeln oder zu unterzeichnen.

Wie viele Menschen schon wissen, haben wir bis heute keinen Friedensvertrag, weder zum sogen. „Ersten Weltkrieg“, noch zum sogen. „Zweiten Weltkrieg“. Doch zunächst ein wichtiger Aspekt:

Was ist ein Friedensvertrag?

1. Ein Friedensvertrag wird zwischen vormaligen Kriegsgegnern geschlossen

2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung sämtlicher Ansprüche

3. Mit Friedensschluß ist der Kriegszustand / als Form des Ausnahmezustandes beendet,

demzufolge ist damit die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt

4. Mit Friedensschluß sind demzufolge alle vormals im Krieg befindliche Staaten wieder souverän.


Im sogen. „2+4- Vertrag“ haben die vier Besatzungsmächte einen neuen Begriff eingeführt, namentlich den Begriff „vereintes Deutschland“. In Artikel 1 Absatz (1) definieren sie diesen Begriff:

Zwei- plus- vier- Vertrag Artikel 1

(1) „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen…“

Man kann nun zwei Rechtsauffassungen vertreten:

  1. Die Besatzungsmächte beschreiben mit dem Begriff „vereintes Deutschland“ eine künftig zu bildende Gebietskörperschaft, die das Gebiet der früheren „BRD“, der „DDR“ und ganz Berlins umfassen soll.
  2. Der Begriff „Deutschland“ oder „vereintes Deutschland“ beschreibt überhaupt kein Rechtssubjekt. Ein Stück Land ist nur eine leblose Sache und kann deshalb kein Träger von Rechten und Pflichten sein. Eine juristisch einwandfreie Aussage wäre beispielsweise: „Die „DDR“ oder die „BRD“ oder „die deutschen Völker“ oder „das deutsche Volk“ hat die volle Souveränität“. Mit derselben Logik könnte man sagen, „der Odenwald in Hessen“ oder „die Mecklenburgische Seenplatte“ haben „volle Souveränität“. Gebiete sind keine Rechtssubjekte, sondern leblose Sachen (somit „Objekte“) und können deshalb keine Rechtssubjekte, das heißt keine Träger von Rechten und Pflichten sein.

 Dem Wortlaut dieses Vertrages ist zu entnehmen, daß dieses „vereinte Deutschland“ nicht souverän sein sollte. Es findet sich unter anderem ein Verbot der Herstellung, Besitz von und Verfügungsgewalt über ABC- Waffen“ (Artikel 3 Abs. 1). Zudem wurden für dieses „vereinte Deutschland“ Auflagen zur Obergrenze der Zahl der Truppen gemacht, maximal 370.000 Mann (Artikel 3 Abs. 2). Darüber hinaus wurden umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ dieses „vereinten Deutschland“ gemacht, die die „Regierungen“ der „BRD“ und der „DDR“ sicherzustellen hätten. (Artikel 1 Abs. 4)

(Es ist zu fragen: Wie können Besatzungsmächte sowie deren Angestellte in den beiden Kriegsgebietsverwaltungen „BRD“ und „DDR“ die „Verfassung“ eines angeblich „souveränen Staates“ bestimmen? Was soll das denn für ein „Staat“ sein, der nicht selbst über die Verfassung, seine Gesetze oder die Größe der Streitkräfte etc. bestimmt?)
Zudem bestehen innerhalb dieses „Vertrages“ extreme Widersprüche (Artikel 7 Absatz 2):

„Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.“
Weiterhin ist die Ratifikation vertraglich geregelt:

Artikel 8, Abs. 2:
„Die Ratifikations- oder Annahmeurkunden werden bei der Regierung des vereinten Deutschland hinterlegt.“

Artikel 9:
„Dieser Vertrag tritt … am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Annahmeurkunde …. in Kraft.“

Da das „vereinte Deutschland“ als Gebietskörperschaft mit dem in diesem Vertrag definiertem Gebiet und den entsprechenden Außengrenzen nicht handlungsfähig hergestellt wurde, konnte die Ratifikation nicht vertragsgemäß erfolgen.

Fassen wir die Aspekte des sogen. „2+4- Vertrag“ zusammen:

  1. „DDR“ und „BRD“ sind keine Kriegsteilnehmer (Gründung jeweils erst 1949) und konnten deshalb keinen Friedensvertrag unterzeichnen.
  2. „DDR“ und „BRD“ sind Fremdherrschaftsinstrumente / es besteht das Problem der Selbstkontrahierung (kein Vertragsschluß möglich).
  3. Ein Friedensvertrag zum sogen. „Zweiten Weltkrieg“ wäre ein „3+1- Vertrag“ zwischen USA, Großbritannien, UdSSR einerseits und legitimen Vertretern des Komplexes „Weimarer Republik“ / „Drittes Reich“ andererseits. (Frankreich war nur Besatzungsmacht und keine Siegermacht). Ein Friedensvertrag kann nur auf der Ebene des Siegerrechts geschlossen werden, nicht auf der Ebene des Besatzungsrechts. Richtig wäre somit ein „3+1- Vertrag“
  4. Im „2+4-Vertrag“ findet sich keine Definition eines Rechtssubjekts, für das dieser Vertrag gelten solle. Eine Gebietskörperschaft mit der Bezeichnung „vereintes Deutschland“ gab und gibt es bis heute nicht. Damit ist das Rechtssubjekt nicht bestimmt
  5. Es finden sich extreme Widersprüche betreffend die Souveränität dieser Körperschaft
  6. Keine Herstellung einer Gebietskörperschaft namens „vereintes Deutschland“ und folglich keine Ratifikationen (da entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrages die Ratifikationsurkunden vom vereinten Deutschland entgegenzunehmen und zu hinterlegen sind)
  7. Die „BRD“ ist nachweislich kein Staat sondern nur eine Kriegsgebietsverwaltung, wir Deutsche sind im „BRD“- System nach wie vor nicht souverän!
  8. Der sogenannte „2+4-Vertrag“ ist nicht auf der Ebene des Siegerrechts sondern nur auf der Ebene des Besatzungsrechts geschlossen worden. Die Besatzung wurde nicht beendet sondern es wurden lediglich die Modalitäten der Besatzung geändert.

Ein ganz verräterisches Schriftstück!
Protokoll des französischen Vorsitzenden zu den Verhandlungen über den „2+4- Vertrag“ am 17.07.1990. Nachdem der polnische Außenminister protestiert hatte, da er in dem „2+4- Vertrag“ keinen Friedensvertrag und damit keine Grenzgarantie (für die Westgrenze Polens) sah, kommt in den statements klar zum Ausdruck, daß von den Vertretern der beiden drei westlichen Besatzungsmächte und den Vertretern der Besatzerverwaltungen „BRD“ (Genscher) und „DDR“

(Meckel) eine Friedensregelung niemals gewünscht beziehungsweise niemals beabsichtigt war!

Das Fehlen einer Friedensregelung zum „Zweiten Weltkrieg“
Der sogenannte „2+4- Vertrag“ ist ausschließlich auf der Ebene des Besatzungsrechts geschlossen worden (Ebene der „Vier Mächte“), und nicht auf der Ebene des Siegerrechts (Ebene der „Dreimächte“). Die vier Besatzungsmächte haben mit dem „2+4- Vertrag“ lediglich die Modalitäten der Besatzung geändert, sie haben jedoch die Besatzung nicht beendet. Sie haben sich in diesem Vertrag auf die Herstellung einer neuen fremdbestimmten Besatzerverwaltung namens „vereintes Deutschland“ geeinigt, welches jedoch nie handlungsfähig hergestellt wurde. Deshalb konnte dieser „Vertrag“ auch nicht ratifiziert werden. Die Besatzungsmächte können somit jederzeit reklamieren, daß dieser Vertrag nie in Kraft getreten sei.

Aufgrund

  • der fehlenden Berechtigung von „DDR“ und „BRD“- Vertretern einen Friedensvertrag zu unterzeichnen
  • der Selbstkontrahierung
  • der extremen Widersprüchlichkeit der Festlegungen zur Souveränität dieses „vereinten Deutschland“
  • des Fehlens der Definition eines Rechtssubjekts mit Unbestimmtheit des Begriffes „vereintes Deutschland“
  • des Unterlassens der Herstellung einer Gebietskörperschaft namens „vereintes Deutschland“ und des damit verbundenen Ausbleibens der Ratifikationen muß dieser „Vertrag“ wohl insgesamt als nichtig beziehungsweise als „juristisches Nullum“ angesehen werden. Der sogenannte „2+4- Vertrag“ ist offensichtlich eine Täuschung beziehungsweise eine Kriegslist und ist wohl als eine Verhöhnung der deutschen Völker beabsichtigt gewesen. Im Ergebnis der Vorgänge von 1990 besteht bis zum heutigen Tage keine Friedensregelung zum „Zweiten Weltkrieg“. Somit ist der Kriegszustand zum „Zweiten Weltkrieg“ als eine Form des Ausnahmezustandes nie beendet worden.

Die Tatsache, daß von „BRD“- Funktionären gebetsmühlenartig vorgelogen wird, der „2+4- Vertrag“ sei ein Friedensvertrag, ist ein sehr anschauliches Beispiel dafür, wie die Menschen im „BRD“- System frech belogen und gezielt verdummt werden.
Die Folgen des Fehlens einer Friedensregelung sind sehr gravierend: Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche und kann nicht „gekündigt“ werden. Mit Friedensschluß sind die beteiligten Staaten wieder souverän, der Ausnahmezustand ist beendet und die beteiligten Staatsvölker haben wieder ihre verfassungsmäßige Ordnung.
Es gab es noch nie, daß ein Friedensvertrag „gekündigt“ worden wäre. Gegebenenfalls wird der Krieg neu erklärt.
Internationale Verträge, bei denen es sich nicht um Friedensverträge handelt, können offensichtlich durchaus jederzeit auch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, auch wenn die jeweiligen Parlamente diese Verträge ratifiziert haben. Beispielsweise haben die USA verschiedene Rüstungskontrollabkommen einseitig gekündigt, obgleich sie von allen beteiligten Seiten ratifiziert waren:

  • „ABM Vertrag“ vom 28. Mai 1972 (einseitige Kündigung durch die USA am 13. Juni 2002)
  • „INF- Vertrag“ vom 08.12.1987 (einseitige Kündigung durch die USA am 01.02.2019)
  • „Vertrag über den offenen Himmel – Treaty on Open Skyes“ vom 24.03.1992 (einseitige Kündigung durch die USA am 22.11.2020).

Da der sogenannte „2+4- Vertrag“ von 1990 kein Friedensvertrag ist, kann jede einzelne Besatzungsmacht, so auch beispielsweise die Russische Föderation nun jederzeit, auch ohne Angaben von Gründen, diesen „Vertrag“ einseitig kündigen und die Herausgabe ihrer Besatzungszone und ihres Besatzungssektors von Berlin rechtmäßig beanspruchen.

Interessanter Nebenaspekt: Die Russische Föderation ist Rechtsnachfolger der UdSSR und damit eine Siegermacht des „Zweiten Weltkrieges“. Die „BRD“ ist Rechtsnachfolger des „Dritten Reiches“. Damit ist die „BRD“ an die Vereinbarungen zur bedingungslosen Kapitulation vom 09.05.1945 gegenüber den Siegermächten und somit gegenüber der Russischen Föderation gebunden. Mit der Lieferung von Kriegswaffen an die Ukraine wurde die „BRD“ zur Kriegspartei gegenüber einer Siegermacht des „Zweiten Weltkrieges“. Hiermit wurden von den Machthabern des „BRD“- Systems die Vereinbarungen zur bedingungslosen Kapitulation, das heißt die Waffenstillstandsvereinbarung vom 09.05.1945 gebrochen.

Jede Besatzungsmacht, so auch die Russische Föderation, wäre nach einer einseitigen Kündigung dieses „Vertrages“ selbstverständlich auch allen Menschen und Personen in ihrer Besatzungszone / in ihrem Besatzungssektor wieder weisungsbefugt und könnte Anordnungen erteilen. Beispielsweise auch sogenannten „Landesregierungen“ oder anderen „BRD“- Stellen, sofern sie im Hoheitsgebiet, das heißt beispielsweise in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetischen Sektor von Berlin operieren (beispielsweise „Auswärtiges Amt“). Wer solche Anordnungen nicht befolgt, begibt sich damit automatisch in eine Unrechtsposition und setzt sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. Dabei braucht die Russische Föderation nicht einmal ihr Militär nach Deutschland zu entsenden. Es genügt, wenn sie ihre Anordnungen per Fax sendet oder andere geeignete Kanäle nutzt.

Die Russische Föderation hat nach Kündigung selbstverständlich auch das Recht, eine militärische Gerichtsbarkeit gegen die verbrecherischen Machthaber des „BRD“- Systems und ihre Handlanger einzurichten und diese Verbrecher abzuurteilen. Dabei haben die Akteure des „BRD“- Systems ihre kriminellen Handlungen auch noch zu allem Überfluß im sowjetischen Sektor von Berlin begangen („Auswärtiges Amt“; D- U- N- S® Nummer: 34- 489- 1643; Firmeninformation: Werderscher Markt 1 in 10117 Berlin). Folgerichtig ist entsprechend dem „Tatortprinzip“ von Gebietskörperschaften die volle Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit der Russischen Föderation unstrittig. Die Militärgerichte der Russischen Föderation müssen diese Fälle nicht in Deutschland verhandeln, es genügt, wenn die Verbrecher des „BRD“- Systems gegebenenfalls unter Einsatz von extern- strukturierenden Maßnahmen in die Russische Föderation „verreisen“…

Da das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ niederrangiges Besatzungsrecht ist, sind die darin formulierten Rechte („Grundrechte“) nur Makulatur. Dementsprechend können die Verbrechen der Machthaber des „BRD“- Systems auch mit der Todesstrafe geahndet werden.

Darüber hinaus kann die Russische Föderation nach einer einseitigen Kündigung auch ihr Militär in ihre Besatzungszone / in ihren Besatzungssektor entsenden und diese reorganisieren / reaktivieren. Jeder der hiergegen Widerstand leistet, begibt sich damit automatisch in eine Unrechtsposition und setzt sich dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aus. Unter Umständen muß er damit rechnen – wie im Krieg üblich – an Ort und Stelle liquidiert zu werden. Dabei spielt keine Rolle, ob jemand, der Widerstand gegen das russische Militär leistet, eine Uniform trägt, beispielsweise der Söldner- und Verbrechertruppe „BUNDESWEHR“ oder der Firma „POLIZEI“ etc.. Es ist ohne Bedeutung, daß das „BRD“- System Teil der „NATO“ oder der „EU“ ist:

Das Siegerrecht des „Zweiten Weltkrieges“ und das Besatzungsrecht, welches vor Gründung der „BRD“ etabliert wurde, ist schließlich dem Recht der „NATO“ wie auch dem Recht der „EU“ gegenüber höherrangig!

Weiterhin ist bedeutungslos, daß in der Mainstream- Propaganda diese Dinge nicht dargelegt werden und die allermeisten Akteure im „BRD“- System über diese Sachverhalte nicht Bescheid wissen. Es gilt schließlich der allgemeine Grundsatz:

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“.
Die spannende Frage ist nun, würde die Russische Föderation in Mitteldeutschland eingreifen, wo sie immer noch Endverantwortung trägt und (sofern sie will) auch als Hoheitsmacht handeln kann. Die Antwort ist ganz einfach: aller Wahrscheinlichkeit nach nicht. Es ist eher die Frage zu stellen: Wer hat einen Nutzen von all dem Rummel der derzeit im Internet gemacht wird, daß die Russische Föderation wieder Hoheitsmacht in Mitteldeutschland werden wolle oder solle.
Warum sollte die Russische Föderation den 2+4 Vertrag kündigen? Dir Russische Föderation hat überhaupt kein Interesse, solange der Großteil der Deutschen daran glaubt, daß die Russische Föderation und vor allem Putin ein Aggressor sei. Die meisten Deutschen wissen ja noch nicht einmal, in was für einem System sie leben. Solange die Menschen denken, das Grundgesetz sei eine Verfassung…

Eine Verfassung ist die höchste Rechtsnorm eines Staates. Sie konstituiert den Staat und legt damit fest,

  • wie der Staat aufgebaut ist,
  • welche Organe es gibt (z. B. Parlament, Regierung, Gerichte),
  • welche Rechte die Staatsangehörigen haben,
  • wie Gesetze erlassen werden,
  • und wie staatliche Macht begrenzt und kontrolliert wird.

Man kann sagen:

Eine Verfassung konstituiert einen Staat und ist die höchste Rechtsnorm des Staates. Alle anderen Gesetze müssen mit ihr vereinbar sein. Es ist offensichtlich, daß das Grundgesetz keine Verfassung sondern nur niederrangiges Besatzungsrecht ist.
Ein weiteres Problem ist die „NATO“, die wartet nur darauf, eine Möglichkeit von der Russischen Föderation zu bekommen, den totalen Krieg gegen die Russische Föderation zu beginnen. Die Menschen in Deutschland und Europa können froh sein, daß die Führung der Russischen Föderation so besonnen ist und nicht die gleichen Fehler macht, die von der deutschen Seite jeweils vor dem ersten und zweiten Weltkrieg gemacht wurden. 100 Jahre sind vorbei und das Spiel soll von Neuem beginnen.

Für ein Spiel muß man jedoch mindestens zu zweit sein…

Die Russische Föderation wird den „2+4- Vertrag“ nicht kündigen. Kein einziges Entscheidungsgremium in der Russischen Föderation hat jemals ein Interesse geäußert, den „2+4- Vertrag“ zu kündigen.

Es ist anzunehmen, daß jene, die so etwas behaupten, dieses Thema benutzen, um Ihre Einschaltquoten nach oben zu treiben, um mit ihren „social media“ Geld zu verdienen und den Menschen, die eher russophob sind, Angst zu machen und die Menschen, die für Veränderungen in Deutschland sind, dazu zu bringen, die Hände in den Schoß zu legen, weil ja der Messias (in Gestalt der Russischen Streitkräfte) erscheine und alles für uns zu unserem Besten regeln werde…

Wir von NBB-Government haben internationale Kontakte auch in die Russische Föderation und fragen dort gut unterrichtete Kreise, ob das alles wahr ist, ob die Kündigung des „2+4-Vertrages“ diskutiert wird oder wurde. Aus der Russischen Föderation kam bisher nur die Antwort:

„Ничего не знаю“, es heißt: „Davon weiß ich nichts“…

Ihre NBB-Government Redaktion

 

 

Loading

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert