Juristischer Kommentar zu Art. 116 Abs. 1 GG
(Begriffsbestimmung „Deutscher“) – rechtliche Einordnung, Definition von „Deutsch“ und Problematik des Staatsangehörigkeitsnachweises Wortlaut von Art. 116 Abs. 1 GG: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme…
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