Die sogenannte Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) wird in Deutschland immer häufiger gegen Bürger verhängt, die Bußgelder nicht zahlen können oder wollen. Dabei geht es oft um Bagatellbeträge – 50, 100 oder 200 Euro. Der Staat reagiert mit Freiheitsentzug.
Doch: Diese Praxis verstößt gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland und gegen internationale Menschenrechtsabkommen, insbesondere den UN-Zivilpakt (IPbpR).
Die Erzwingungshaft verletzt insbesondere:
Art. 2 Abs. 2 GG: Das Recht auf Freiheit der Person
Art. 20 Abs. 3 GG: Das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Art. 19 Abs. 4 GG: Den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz
Freiheitsentzug darf in einem Rechtsstaat niemals ein Ersatz für soziale Hilflosigkeit oder politische Unbequemlichkeit sein.
Deutschland hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) ratifiziert. Dieser ist völkerrechtlich verbindlich. Erzwingungshaft verletzt insbesondere:
Art. 9 IPbpR: Schutz vor willkürlicher Haft
Art. 10 IPbpR: Würdige Behandlung Inhaftierter
Art. 11 IPbpR: Verbot der Haft wegen zivilrechtlicher Schulden
Obwohl Deutschland die Haft als “Zwangsmittel” ausgibt, bleibt der Effekt derselbe: Menschen werden eingesperrt, weil sie nicht zahlen können oder wollen. Das widerspricht der Idee einer humanen Rechtsordnung.
Die Bürgerbewegung für Recht und Freiheit e. V. fordert daher:
Die sofortige Abschaffung der Erzwingungshaft für Geldbußen unter 250 Euro
Eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht
Eine völkerrechtliche Prüfung durch den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen
Die Entwicklung alternativer Vollstreckungsformen, die mit Menschenrechten vereinbar sind
Die Bürgerbewegung hat eine offizielle Individualbeschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR) eingereicht.
Diese betrifft die generelle Praxis der Erzwingungshaft in Deutschland – unabhängig von Einzelfällen.
Antrag auf Aussetzung – Aufhebung der Erzwingungshaft und das Musterschreiben für Genf UN
Diese Vorlage kannst du mit deinen Daten drucken, unterschreiben in PDF einscannen und per E-Mail an petitions@ohchr.org senden. Ggf. auch per Fax an: +41 22 917 9022 (OHCHR Geneva).
Freiheit ist kein Verwaltungsakt. Wer für Bußgeldforderungen eingesperrt wird, verliert nicht nur seine Bewegungsfreiheit – sondern auch sein Vertrauen in den Rechtsstaat.
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