Die Frage nach den Rechten einer Nationalen Befreiungsbewegung in Deutschland nach UN-Recht ist komplex und hängt davon ab, wie eine solche Bewegung definiert und anerkannt wird. Im internationalen Recht gibt es einige relevante Bestimmungen, die sich mit Selbstbestimmungsrecht, Widerstandsrecht und Befreiungsbewegungen befassen.
1. Selbstbestimmungsrecht der Völker (UN-Charta & Völkerrecht)
- Das Recht auf Selbstbestimmung ist in Artikel 1 (2) der UN-Charta sowie im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR) verankert.
- Artikel 1 dieser Pakte besagt:
- „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Aufgrund dieses Rechts bestimmen sie frei ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
- In der Vergangenheit wurde dieses Recht hauptsächlich für Kolonialvölker oder unterdrückte Minderheiten anerkannt.
Bedeutung für Deutschland:
- Deutschland ist ein souveräner Staat, daher wird das Selbstbestimmungsrecht nicht auf eine nationale Befreiungsbewegung angewandt, da es in erster Linie für unterdrückte oder besetzte Gebiete gedacht ist.
- Eine Befreiungsbewegung müsste nachweisen, dass eine Bevölkerung fremdbestimmt oder unterdrückt wird, was völkerrechtlich nicht auf die BRD zutrifft.
2. Widerstandsrecht gegen Unterdrückung (UN-Resolutionen)
- In Resolution 2625 (XXV) der UN-Generalversammlung (1970) zur freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Staaten wird festgehalten:
- Unter bestimmten Umständen haben Völker das Recht, sich gegen eine unterdrückende oder fremde Herrschaft zu wehren.
- Dieses Prinzip wurde jedoch hauptsächlich auf koloniale Befreiungsbewegungen angewandt, nicht auf souveräne Staaten wie Deutschland.
Bedeutung für Deutschland:
- Eine nationale Befreiungsbewegung in Deutschland könnte sich nicht ohne Weiteres auf dieses Recht berufen, da keine offizielle Anerkennung einer Unterdrückung vorliegt.
3. Status von Nationalen Befreiungsbewegungen im UN-Recht
- Internationale Verträge wie die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen (1977) geben anerkannten nationalen Befreiungsbewegungen gewisse Rechte, wenn sie sich gegen fremde Besatzungsmächte wehren.
- Beispiele: Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO), Afrikanische Unabhängigkeitsbewegungen.
Bedeutung für Deutschland:
- Eine deutsche „Nationale Befreiungsbewegung“ würde international nur anerkannt werden, wenn sie in einer nachweisbaren Fremdherrschaft oder Kolonialstatus existieren würde – was nicht der Fall ist.
- Die UN erkennt keine nationale Befreiungsbewegung für Deutschland an.
4. Fazit: Welche Rechte hätte eine Nationale Befreiungsbewegung in Deutschland?
- Kein direkter Anspruch auf Anerkennung durch UN-Recht, da Deutschland ein souveräner Staat ist.
- Selbstbestimmungsrecht gilt für Völker, nicht für politische Bewegungen innerhalb eines souveränen Staates.
- Kein Widerstandsrecht nach UN-Recht, da Deutschland keine Besatzung oder Kolonialherrschaft aufweist.
- Eine Bewegung müsste politische Mittel innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens nutzen, etwa durch Parteien, Bürgerbewegungen oder rechtliche Initiativen.