Die Rolle von Bündnis 90/Die Grünen in der Debatte um Sexualpädagogik

Der Begriff „Frühsexualisierung“ ist kein offizieller Fachbegriff, sondern ein politisch und gesellschaftlich umstrittenes Schlagwort, das vor allem von konservativen, christlichen oder genderkritischen Strömungen verwendet wird. Gemeint ist damit die Kritik an einer Sexualpädagogik, die nach Ansicht der Kritiker Kinder zu früh, zu direkt oder ideologisch geprägt mit sexuellen Inhalten konfrontiere.

Während Befürworter von einer altersgerechten, wissenschaftlich fundierten Sexualaufklärung sprechen – z. B. zum Schutz vor Missbrauch, zur Förderung von Selbstbestimmung und Toleranz – sehen Kritiker darin eine Grenzüberschreitung, eine „Umerziehung“ oder gar eine Verletzung des natürlichen Schamgefühls und des Elternrechts.

Der Konflikt dreht sich um zentrale Fragen:

  • Ab welchem Alter darf Sexualität thematisiert werden?

  • Wer entscheidet über Inhalte – Eltern, Schulen, Staat oder NGOs?

  • Wo endet Aufklärung und wo beginnt ideologische Beeinflussung?

Dabei ist festzuhalten: Der Vorwurf der „Frühsexualisierung“ richtet sich nicht gegen Sexualaufklärung an sich, sondern gegen deren Inhalte, Methoden, Träger und ideologischen Hintergrund – insbesondere dann, wenn elterliche Zustimmung fehlt oder pädagogische Maßnahmen als übergriffig empfunden werden.

Konkrete Fälle aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zahlreiche Proteste, Petitionen und öffentliche Debatten der letzten Jahre zeigen, wie groß die Sorge vieler Eltern, Pädagogen und Bürger über sexualpädagogische Inhalte an Bildungseinrichtungen ist. Im Folgenden nennen wir konkrete Fälle, die im Zusammenhang mit dem Begriff „Frühsexualisierung“ häufig angeführt werden:


Baden-Württemberg – Bildungsplan 2015 & „Demo für Alle“

  • Hintergrund: Der neue Bildungsplan 2015 sah die verstärkte Integration des Themas „sexuelle Vielfalt“ in den Schulunterricht vor – auch in Grundschulen.

  • Kritik: Viele Eltern empfanden dies als ideologische Beeinflussung und zu frühe Konfrontation ihrer Kinder mit Sexualität.

  • Folge: Es formierte sich die Protestbewegung „Demo für Alle“, die deutschlandweit für Schlagzeilen sorgte.

  • Petition: Eine Online-Petition unter dem Titel „Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ sammelte über 190.000 Unterschriften.

  • Auswirkung: Das Kultusministerium überarbeitete daraufhin den Bildungsplan, dennoch wurde er später in modifizierter Form umgesetzt.


Nordrhein-Westfalen – Kita Kerpen (2018)

  • Hintergrund: In einer städtischen Kita wurde ein sexualpädagogisches Konzept eingeführt, das Kindern u. a. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nahebringen sollte.

  • Kritik: Laut dem Konzept sollten Kinder unter 6 Jahren „ihre Genitalien lustvoll entdecken“ dürfen – ggf. in einem „Rückzugsraum“.

  • Reaktion: Der Fall sorgte für breite mediale Berichterstattung und heftige Kritik aus Politik, Elternkreisen und konservativen Verbänden.

  • Politische Folge: Der Landtag von NRW beschäftigte sich mit dem Fall. Die Bedenken wurden unter anderem von der CDU, FDP und AfD aufgegriffen.


Schweiz – Migros-Magazin & WHO-Empfehlungen (2018)

  • Hintergrund: Das Migros-Magazin veröffentlichte einen Artikel zur WHO-Leitlinie für Sexualaufklärung, in dem auch über „kindliche Masturbation“ und „Körpererkundung“ gesprochen wurde.

  • Kritik: Eltern- und Schutzinitiativen warfen dem Magazin vor, kindliche Schamgrenzen zu untergraben und Sexualität zu verfrühen.

  • Folge: Es kam zu Petitionen, Leserbriefkampagnen und einer öffentlichen Stellungnahme der „Schweizerischen Schutzinitiative gegen Frühsexualisierung“.

  • Reaktion: Einige Schweizer Politiker forderten mehr Kontrolle über internationale Leitlinien und deren Einfluss auf Bildungsinhalte.


Österreich – ADF-Fall an Grundschule (2023)

  • Hintergrund: In einer österreichischen Grundschule berichteten Eltern, dass ihre Kinder ohne Vorwarnung mit Themen wie Kondomgebrauch, Oralverkehr und pornographischen Inhalten konfrontiert wurden.

  • Kritik: Die NGO ADF International erhob Beschwerde gegen die Bildungsbehörde wegen mutmaßlicher Verletzung des Elternrechts.

  • Juristische Schritte: ADF unterstützte betroffene Familien rechtlich, jedoch stellte sich das Bildungsministerium zunächst schützend vor die Lehrkraft.

  • Öffentliche Debatte: Der Fall wurde in österreichischen Medien aufgegriffen und diente als Beispiel für mögliche „Grenzüberschreitungen“ der Sexualpädagogik.


Diese Fälle verdeutlichen: Die Debatte um sexualpädagogische Inhalte ist kein Einzelfall, sondern ein breit gesellschaftlich diskutiertes Thema – mit echten Sorgen von Eltern und realen Konsequenzen in Bildungsplänen, Klassenzimmern und Kindertagesstätten.

Meinungsvielfalt: Zwischen Schutzbedürfnis und Bildungsauftrag

Die Diskussion um Sexualaufklärung im Kindesalter zeigt exemplarisch, wie tief die gesellschaftliche Polarisierung in Fragen von Erziehung, Moral und Wertevermittlung mittlerweile reicht. Die Spannbreite reicht von vehementer Ablehnung bis hin zu aktiver Befürwortung – mit jeweils nachvollziehbaren Motiven und Sorgen.


Kritiker fordern:

  • Altersgrenzen und Zurückhaltung: Sexualität sei ein sensibles Thema, das kindgerecht, schambewusst und mit Zustimmung der Eltern behandelt werden müsse.

  • Schutz der natürlichen Entwicklung: Kinder sollen nicht mit Inhalten überfordert werden, die ihre psychische Reife übersteigen.

  • Bewahrung traditioneller Werte: Familie, Geschlecht und Sexualität sollen nicht beliebig „dekonstruiert“, sondern im biologischen und kulturellen Rahmen erklärt werden.

  • Transparenz und Mitbestimmung: Eltern fordern Mitsprache bei der Auswahl von Lehrmaterialien und mehr Offenheit seitens der Schulen.


Befürworter argumentieren:

  • Schutz vor Missbrauch: Frühzeitige Aufklärung über Körper und Grenzen helfe Kindern, Übergriffe besser zu erkennen und abzuwehren.

  • Toleranz und Vielfalt: Moderne Sexualpädagogik wolle keine Identitäten aufdrängen, sondern verschiedene Lebensrealitäten respektvoll erklären.

  • Recht auf Wissen: Kinder hätten ein Recht, altersgerecht über ihren Körper, Gefühle und Beziehungen aufgeklärt zu werden – unabhängig von der Weltanschauung der Eltern.

  • Verankerung im Bildungsauftrag: Die schulische Aufklärung sei ein Bestandteil moderner Gesundheitserziehung und gesellschaftlicher Realität.


Polarisierung in der Praxis

Diese gegensätzlichen Positionen führen immer wieder zu öffentlichen Debatten, Elternprotesten, juristischen Auseinandersetzungen und politischen Initiativen. Ob in Baden-Württemberg, Wien oder Zürich – überall prallen Weltbilder aufeinander:
Freiheit der Familie vs. Bildungsauftrag des Staates, biologisches Geschlecht vs. soziale Identität, Schutzraum Kindheit vs. gesellschaftliche Offenheit.


Fazit:

Die Meinungsvielfalt zeigt: Es gibt keine einfachen Antworten, aber einen dringenden Bedarf an Dialog, Transparenz und gegenseitigem Respekt.
Nur durch offene Diskussion und klare Leitlinien kann ein Weg gefunden werden, der Kinder schützt – ohne Eltern zu entmündigen und ohne Bildung zu ideologisieren.

Empfehlungen für Ihre Webseite

Um das Thema sachlich, umfassend und glaubwürdig darzustellen, ist es wichtig, über die reine Meinungsäußerung hinauszugehen. Die Debatte über frühzeitige Sexualaufklärung ist hochsensibel – und verlangt nach transparenter Dokumentation und Quellenzugang. Folgende Elemente empfehlen wir für Ihre Webseite:


1. Weiterführende Links zu offiziellen Dokumenten

Stellen Sie zentrale Quellen bereit, auf die sich Kritik oder Unterstützung stützt – z. B.:


2. Petitionen und Initiativen verlinken

Zeigen Sie konkrete Beispiele zivilgesellschaftlichen Engagements:


3. Originalprotokolle & Stellungnahmen bereitstellen

Transparenz schafft Vertrauen. Verlinken oder dokumentieren Sie z. B.:

  • Landtagsprotokolle aus NRW zum Fall „Kita Kerpen“

  • Elternbriefe oder Beschwerden (anonymisiert)

  • Stellungnahmen von Ministerien oder Schulen zur Kritik


4. Elternstimmen und persönliche Erfahrungen

Ergänzen Sie sachliche Inhalte durch Stimmen aus der Praxis:

  • Interviews mit betroffenen Eltern

  • Leserbriefe aus Zeitungen

  • Videostatements oder Audio-Kommentare (optional)


Fazit:

Durch die Bereitstellung nachprüfbarer Originalquellen, verschiedener Perspektiven und klarer Fallbeispiele schaffen Sie eine Webseite, die informiert statt polarisiert, und Besucher zum Nachdenken anregt.
Das Ziel: Aufklärung mit Haltung – im Dienst des Kinderschutzes, der Elternrechte und einer verantwortungsvollen Bildungspolitik.

Die Rolle von Bündnis 90/Die Grünen in der Debatte um Sexualpädagogik

1. Einleitung: Zwischen Aufklärung und ideologischem Streit

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen ist seit ihrer Gründung ein politischer Vertreter gesellschaftspolitischer Reformen – auch im Bereich von Bildung, Gleichstellung und sexueller Selbstbestimmung. In der Debatte um „Frühsexualisierung“ nehmen die Grünen eine zentrale Rolle ein: Sie befürworten eine moderne Sexualpädagogik, stehen aber gleichzeitig im Fokus der Kritik, wenn es um den Vorwurf der ideologischen Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche geht.


2. Grüne Positionen zur Sexualaufklärung

In Programmen auf Bundes- und Landesebene bekennen sich die Grünen zu folgenden Prinzipien:

  • Altersgerechte Sexualaufklärung bereits ab der Grundschule

  • Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (z. B. LSBTIQ*)

  • Aufklärung über Körper, Gefühle und Grenzen zur Prävention von Missbrauch

  • Inklusive Bildungsinhalte, die unterschiedliche Lebensrealitäten anerkennen

Beispiel: Im Bildungsplan Baden-Württemberg 2015 unterstützten die Grünen die Einführung des Moduls „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ – was als politisches Signal für mehr Toleranz, aber auch als Anlass für massive Proteste wahrgenommen wurde.


3. Kritik und öffentliche Kontroversen

Kritiker werfen den Grünen u. a. vor:

  • Sie verschieben die Grenze zwischen kindgerechter Aufklärung und ideologischer Einflussnahme.

  • Sie fördern NGOs, die mit fragwürdigen Methoden (z. B. Rollenspiele, explizite Inhalte) an Schulen arbeiten.

  • Sie schwächen das Elternrecht, indem sie Sexualpädagogik zum staatlichen Auftrag erklären.

  • Sie fördern eine Gender-Ideologie, die biologische Realitäten relativiere.

Besonders heftig war die Kritik am Bildungsplan in Baden-Württemberg, wo sich unter grün-roter Landesregierung massive Elternproteste, Petitionen und Demonstrationen (z. B. „Demo für Alle“) formierten.


4. Historische Altlasten: Die Pädophilie-Debatte der 1980er

Ein weiterer Angriffspunkt der Kritiker ist die frühe Parteigeschichte der Grünen:

  • In den 1980er-Jahren gab es innerhalb der Partei eine Tolerierung pädosexueller Positionen, vor allem durch Forderungen nach Legalisierung von Sexualität mit Minderjährigen.

  • Diese Positionen wurden nicht flächendeckend vertreten, aber auch nicht konsequent zurückgewiesen.

  • Im Jahr 2014 ließen die Grünen die Vergangenheit durch eine unabhängige Studie der Universität Göttingen aufarbeiten und bekannten öffentlich:

„Es war ein schwerer Fehler, dass diese Positionen nicht früher und entschiedener zurückgewiesen wurden.“
– Bundesvorstand der Grünen, 2014

Die heutige grüne Partei distanziert sich klar und ausdrücklich von jeglicher Form sexualisierter Gewalt und pädosexueller Toleranz.


5. Fazit: Politische Verantwortung und gesellschaftliche Kritik

Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hat wesentlich dazu beigetragen, dass Themen wie sexuelle Vielfalt, Genderidentität und Aufklärung heute in Schulen und Kitas thematisiert werden. Diese Entwicklungen beruhen auf gesellschaftspolitischem Wandel, aber auch auf aktivem politischem Willen – insbesondere durch grün geführte Bildungsministerien in Ländern wie Baden-Württemberg, Berlin oder NRW.

Gleichzeitig ist die Partei Ziel massiver Kritik, insbesondere von konservativen, christlichen und bürgerlichen Bewegungen, die eine Politisierung der Kindheit befürchten und sich für den Erhalt traditioneller Werte einsetzen.

Position der Nationalen Befreiungsbewegung (NBB): Frühsexualisierung beenden – Elternrecht schützen

Die Nationale Befreiungsbewegung Deutschlands (NBB) spricht sich klar und unmissverständlich gegen jede Form der sogenannten Frühsexualisierung von Kindern aus. Die sexualpädagogischen Konzepte, wie sie derzeit an vielen Kitas und Schulen eingeführt werden, verletzen nach Auffassung der NBB fundamentale Werte – insbesondere das natürliche Schamgefühl des Kindes, das Elternrecht und die geistige Unversehrtheit Minderjähriger.

Frühsexualisierung – ein Irrweg staatlicher Bildungspolitik

  • Kinder im Vorschul- und Grundschulalter dürfen nicht mit Inhalten konfrontiert werden, die sie weder verstehen noch verarbeiten können.

  • Die NBB sieht in der Frühsexualisierung einen gefährlichen Trend zur Entgrenzung, der den Eindruck erweckt, die Gesellschaft verliere zunehmend jedes gesunde Maß im Umgang mit Intimität, Kindheit und Erziehung.

  • Die ideologisch aufgeladene Sexualpädagogik der Vielfalt fördert keine Aufklärung, sondern Verwirrung – und leistet einer Normalisierung von Grenzüberschreitungen Vorschub.

Das Erziehungsrecht liegt bei den Eltern

Die NBB bekräftigt den verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz:

„Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
– Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes

In diesem Sinne fordert die NBB:

  • die vollständige Abschaffung staatlich gelenkter Frühsexualisierungsprogramme,

  • die Rückübertragung aller Entscheidungen zur Sexualerziehung in die Verantwortung der Eltern,

  • sowie ein Verbot von sexualpädagogischen Projekten in Kitas und Grundschulen, die ohne ausdrückliche, informierte Einwilligung der Eltern stattfinden.

Schutz der Kinder ist Pflicht – nicht Entgrenzung

Kinder brauchen Schutz, Geborgenheit und natürliche Entwicklung – keine Frühkonfrontation mit Sexualtheorien, Rollenspielen oder identitätsauflösenden Botschaften. Wer kleinen Kindern Themen aufzwingt, die sie überfordern, verletzt nicht nur das Elternrecht, sondern auch das Kindeswohl.

Die NBB fordert daher einen grundsätzlichen Wandel der Bildungspolitik, in dem das Vertrauen in Familien, die Stärkung klassischer Werte und die Achtung der natürlichen Reifung des Kindes wieder in den Mittelpunkt gestellt werden.

Muster‑Klageschrift

(Verwaltungsgericht – Deutschland)

Hinweis: Dies ist ein allgemeines Form‑ und Argumentations­muster. Es ersetzt keine anwaltliche Beratung. Eltern sollten das Schreiben von einer Fach­anwältin / einem Fach­anwalt für Verwaltungs‑ oder Verfassungs­recht prüfen und an den konkreten Sachverhalt anpassen lassen.


1  |  Angaben zum Gericht

An das
Verwaltungsgericht [Ort]
– Kammer für Schul­recht –
[Gerichtsstraße Nr.]
[PLZ Ort]


2  |  Beteiligte

Kläger/in
Vor‑ und Zuname: [ … ]
Anschrift: [ … ]
gesetzliche/r Vertreter/in des minder­jährigen Kindes [Name, Klasse, Schule/Kita]

Beklagtes Land
vertreten durch das
[Landes‑]Ministerium für Kultus/Bildung
– vertreten durch den/die zuständige/n Minister/in –
[Ministeriums­anschrift]

(Beigeladene/r: Träger der Einrichtung / Schulleitung, falls erforderlich)


3  |  Klageantrag

  1. Feststellungs‑ und Unterlassungsantrag

    Es wird festgestellt, dass das sexual­pädagogische Konzept [Bezeichnung / Projekt / Material] in der [Schule/Kita] in der derzeit praktizierten Form rechtswidrig ist, da es gegen Art. 6 Abs. 2 GG sowie § [Landes‑Schulgesetz] verstößt.

    Das beklagte Land wird verpflichtet, den Einsatz des genannten Konzepts sowie vergleichbarer Materialien ohne vorherige ausdrückliche, informierte Einwilligung der Erziehungs­berechtigten zu unterlassen.

  2. Hilfsweise:

    Das beklagte Land wird verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Kläger/die Klägerin sein/ihr Kind vor Teilnahme an allen frühen sexual­pädagogischen Angeboten fernhalten kann, ohne dass diesem daraus schulische Nachteile entstehen.

  3. Kostenentscheidung zulasten des Beklagten.


4  |  Sachverhalt

  1. Kind & Einrichtung

    • Der/die Kläger/in ist Elternteil des minder­jährigen Kindes [Name], geboren am [Datum], derzeit Klasse [X] der [Name der Schule/Kita].

  2. Strittiges Konzept

    • Am [Datum] führte die Einrichtung ohne vorherige Einwilligung der Eltern das sexual­pädagogische Projekt „[Titel]“ durch.

    • Inhalte u. a.: Rollenspiele zum Thema [z. B. „Körpererkundung/Masturbation“], Darstellung verschiedener sexueller Orientierungen, Verwendung expliziter Materialien (Bilder/Broschüren).

    • Eine schriftliche Information ging erst am [Datum] ein; Elternerklärungen wurden nicht eingeholt.

  3. Reaktion der Eltern

    • Der/die Kläger/in erhob am [Datum] schriftlich Widerspruch bei der Schulleitung (§ [Landes‑Schulgesetz] i. V. m. § 68 VwGO).

    • Am [Datum] ging eine ablehnende Antwort ein.

    • Weitere Gespräche mit dem Schulamt blieben erfolglos.


5  |  Rechtliche Würdigung

  1. Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 GG (Elternrecht)

    • Die Erziehungs­befugnis obliegt vorrangig den Eltern. Staatliche Gemeinschaftsschule darf nur unterstützend tätig sein (BVerfGE 47, 46 ff.).

    • Frühzeitige, detaillierte Sexual­inhalte ohne Einwilligung stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das Eltern­grundrecht dar.

  2. Verstoß gegen das Kindeswohl (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG)

    • Überforderung durch entwicklungsspsychologisch nicht altersangemessene Inhalte gefährdet die seelische Integrität des Kindes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. 6. 1992 – 1 BvR 1028/91).

  3. Landes‑Schulgesetz / KiTa‑Gesetz

    • §§ [Nummern]: Eltern sind rechtzeitig, umfassend und in geeigneter Weise zu beteiligen.

    • Verletzung der Informations‑ und Mitwirkungs­pflicht → formeller Rechtsfehler.

  4. Verhältnismäßigkeit

    • Ziele des Missbrauchs­schutzes sind legitim, lassen sich aber mit milderen Mitteln erreichen (z. B. altersdifferenzierte Module, Opt‑in‑Erklärungen der Eltern).


6  |  Ergebnis

Die Einführung des streitgegenständlichen Konzepts ohne elterliche Zustimmung ist rechts‑ und verfassungswidrig. Die Anträge sind daher begründet.


7  |  Beweismittel

  1. Kopie des Projekt­plans / Lehrmaterials „[Titel]“ (Anlage 1)

  2. Schriftwechsel mit Schulleitung und Schulamt (Anlagen 2 – 4)

  3. Zeug/‑innen: Klassenlehrkraft [Name], Elternbeirats­vorsitzende/r [Name]


8  |  Prozessuale Hinweise

  • Vorverfahren (§ 68 VwGO): Widerspruch wurde fristgerecht erhoben und durch ablehnenden Bescheid erledigt → Klage zulässig.

  • Dringlichkeit (§ 80 Abs. 5 VwGO): Bei laufenden Projekten kann zusätzlich ein Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt werden (Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder einstweilige Anordnung).


9  |  Unterschrift

[Ort], [Datum]
··· [Unterschrift Kläger/in] ···
Vor‑ und Zuname


Kurzanleitung für Eltern

  1. Dokumentieren: Alle Projektunterlagen, Elterninfos, E‑Mails sammeln.

  2. Widerspruch erheben: Binnen 1 Monat nach Kenntnis schriftlich an Schule/Schulamt.

  3. Bescheid abwarten oder Untätigkeits­klage nach 3 Monaten (§ 75 VwGO).

  4. Anwalt einschalten: Spezialisierte/r Fach­anwalt/Fachanwältin für Verwaltungs‑ oder Verfassungs­recht.

  5. Fristen beachten: Klage binnen eines Monats nach Zustellung des Widerspruchs­bescheids.

  6. Eilrechtsschutz beantragen, wenn das Kind unmittelbar betroffen ist.


Erstellt: Juli 2025 – Muster der Nationalen Befreiungsbewegung Deutschlands (NBB).
Alle Rechte vorbehalten. Weitergabe nur mit Quellenangabe gestattet.

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