Wie die Altparteien die NS-Verbrecher schützten

Das ist eine sehr wichtige und zugleich heikle Frage. Die Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) – und insbesondere die damit verbundenen rechtlichen Änderungen im Strafrecht durch das EGOWiG von 1968/1969 – hatten weitreichende Folgen. Vor allem: bestimmte NS-Verbrechen konnten danach nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie als „Totschlag“ eingestuft wurden (weil dieser verjährbar war).

Gesetzeslage: Was ist das EGOWiG?

  • Das „Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz (EGOWiG)“ trat am 1. Oktober 1968 in Kraft.
  • Es diente der Einführung eines neuen Systems zur Ahndung geringerer Rechtsverstöße, die nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit gelten sollten.
  • Dabei wurde eine zentrale Regelung des Strafrechts geändert: Für bestimmte Taten – u. a. auch Tötungsdelikte aus NS-Zeiten – lief die Verjährungsfrist rückwirkend ab 1945, wenn sie nicht als „Mord“ galten.

Folge: Viele NS-Täter, die an Massakern oder Erschießungen beteiligt waren, aber kein „niedriges Motiv“ nachweisen ließen, konnten nicht mehr belangt werden.


Wer war dafür verantwortlich?

1. Politische Träger des Gesetzes

Das EGOWiG wurde in der Großen Koalition (1966–1969) unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) verabschiedet. Zuständiger Justizminister war:

  • Gustav Heinemann (SPD) – Bundesjustizminister von 1966 bis 1969

Ironie der Geschichte: Heinemann galt als Gegner autoritärer Strukturen und wurde später Bundespräsident. Doch unter seiner Amtszeit trat dieses Gesetzespaket in Kraft – mit weitreichenden Folgen.

Die eigentliche Ausarbeitung erfolgte durch das Bundesjustizministerium, in dem nachweislich zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder tätig waren.


2. Beamte & Juristen im Hintergrund

Laut der bekannten Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ (herausgegeben im Auftrag des BMJ 2012) bestand das Justizministerium der 1950er–70er-Jahre zu großen Teilen aus Juristen mit NS-Vergangenheit. Namen, die immer wieder auftauchen, wenn es um Gesetzesentwürfe, Kommentierungen und stille Weichenstellungen geht:

  • Eduard Dreher
    Ehemaliger NS-Staatsanwalt, ab 1950 Ministerialdirigent im BMJ
    Schrieb 1968 ein juristisches Handbuch, das dazu beitrug, viele NS-Taten als Totschlag statt Mord einzuordnen
    → Zentrale Figur für die praktische Anwendung der Strafrechtsänderungen
  • Ernst Kanter
    Ebenfalls NSDAP-Mitglied, später einflussreicher Beamter im BMJ

Diese Juristen trieben die strafrechtlichen Änderungen maßgeblich voran – ohne öffentliche Debatte, meist im Verwaltungsapparat, oft in vermeintlich „technischen“ Kommentierungen.


Beteiligte Parteien

Das Gesetz wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen – sie stellten gemeinsam die Große Koalition.

Die FDP war nicht Teil der Regierung, trug aber in weiten Teilen die rechtspolitischen Reformen mit. Öffentlicher Widerspruch zu EGOWiG und dessen Nebenwirkungen blieb aus.


Fazit:

  • Das EGOWiG 1968 wurde unter Kanzler Kiesinger (CDU) und Justizminister Heinemann (SPD) eingeführt.
  • Die juristische Ausarbeitung und Kommentierung erfolgte durch hochrangige Beamte mit NS-Vergangenheit, vor allem Eduard Dreher.
  • Die politische Debatte über die Folgen – insbesondere über das Ende der Verfolgbarkeit vieler NS-Verbrechen – fand nicht statt.
  • Bis heute ist dieser Vorgang ein dunkles Kapitel der deutschen Nachkriegsjustiz.

 

Der untere Text dient als Flyer. Klären Sie mit uns zusammen auf.

EGOWiG 1968 – Wie ein Gesetz NS-Täter schützte

Die Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (EGOWiG) 1968 führte dazu, dass viele NS-Verbrechen juristisch nicht mehr verfolgt werden konnten. Was wie ein technisches Gesetz wirkt, entpuppte sich als folgenschwerer Justizskandal.

Was ist das EGOWiG?

  • Einführung am 1. Oktober 1968
  • Verjährung von Tötungsdelikten (z. B. Totschlag) rückwirkend seit 1945
  • Viele NS-Täter konnten dadurch nicht mehr angeklagt werden
  • Keine öffentliche Diskussion über diese Rechtsfolge

Wer war verantwortlich?

  • Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU), ehem. NSDAP-Mitglied
  • Justizminister Gustav Heinemann (SPD)
  • Ministerialbeamter Eduard Dreher (ehem. NS-Staatsanwalt)
  • Große Koalition aus CDU/CSU und SPD verabschiedete das Gesetz

Was bedeutet das für uns heute?

Durch das EGOWiG wurde das juristische Fundament für die Straflosigkeit zahlreicher Kriegsverbrechen gelegt. Die NS-Zeit wurde nicht rechtlich aufgearbeitet – sie wurde teilweise juristisch verschleiert. Dies beschädigt bis heute das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Forderungen der NBB Government

  • Offizielle Aufarbeitung des EGOWiG und seiner Folgen
  • Historische Anerkennung der juristischen Schutzstrukturen für NS-Täter
  • Unabhängige Kommission zur Überprüfung aller Gesetze mit NS-Bezug
  • Gedenkpolitik nicht nur symbolisch, sondern auch rechtlich aufarbeiten

NBB Government – Für historische Gerechtigkeit und echte Rechtsstaatlichkeit

https://nbb-government.de

 

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