Das ist eine sehr wichtige und zugleich heikle Frage. Die Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) – und insbesondere die damit verbundenen rechtlichen Änderungen im Strafrecht durch das EGOWiG von 1968/1969 – hatten weitreichende Folgen. Vor allem: bestimmte NS-Verbrechen konnten danach nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie als „Totschlag“ eingestuft wurden (weil dieser verjährbar war).
Folge: Viele NS-Täter, die an Massakern oder Erschießungen beteiligt waren, aber kein „niedriges Motiv“ nachweisen ließen, konnten nicht mehr belangt werden.
Das EGOWiG wurde in der Großen Koalition (1966–1969) unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger (CDU) verabschiedet. Zuständiger Justizminister war:
Ironie der Geschichte: Heinemann galt als Gegner autoritärer Strukturen und wurde später Bundespräsident. Doch unter seiner Amtszeit trat dieses Gesetzespaket in Kraft – mit weitreichenden Folgen.
Die eigentliche Ausarbeitung erfolgte durch das Bundesjustizministerium, in dem nachweislich zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder tätig waren.
Laut der bekannten Studie „Das Amt und die Vergangenheit“ (herausgegeben im Auftrag des BMJ 2012) bestand das Justizministerium der 1950er–70er-Jahre zu großen Teilen aus Juristen mit NS-Vergangenheit. Namen, die immer wieder auftauchen, wenn es um Gesetzesentwürfe, Kommentierungen und stille Weichenstellungen geht:
Diese Juristen trieben die strafrechtlichen Änderungen maßgeblich voran – ohne öffentliche Debatte, meist im Verwaltungsapparat, oft in vermeintlich „technischen“ Kommentierungen.
Das Gesetz wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD beschlossen – sie stellten gemeinsam die Große Koalition.
Die FDP war nicht Teil der Regierung, trug aber in weiten Teilen die rechtspolitischen Reformen mit. Öffentlicher Widerspruch zu EGOWiG und dessen Nebenwirkungen blieb aus.
Der untere Text dient als Flyer. Klären Sie mit uns zusammen auf.
Die Einführung des Ordnungswidrigkeitengesetzes (EGOWiG) 1968 führte dazu, dass viele NS-Verbrechen juristisch nicht mehr verfolgt werden konnten. Was wie ein technisches Gesetz wirkt, entpuppte sich als folgenschwerer Justizskandal.
Durch das EGOWiG wurde das juristische Fundament für die Straflosigkeit zahlreicher Kriegsverbrechen gelegt. Die NS-Zeit wurde nicht rechtlich aufgearbeitet – sie wurde teilweise juristisch verschleiert. Dies beschädigt bis heute das Vertrauen in den Rechtsstaat.
NBB Government – Für historische Gerechtigkeit und echte Rechtsstaatlichkeit
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