Tatsächlich hat BR-Deutschland bis heute keinen formellen Friedensvertrag mit den ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen (siehe Zwei-plus-Vier-Vertrag). Trotzdem wurde BR-Deutschland – insbesondere seit den 1990er-Jahren – völkerrechtlich als souveräner Staat international anerkannt, auch durch die Mitgliedschaft in der UNO, der NATO und der EU.
Die Bundesrepublik Deutschland handelt also auf Basis internationaler Vereinbarungen, auch ohne klassischen Friedensvertrag. Das bedeutet:
BR-Deutschland ist nach heutiger Praxis völkerrechtlich souverän, auch wenn dies historisch und rechtlich weiterhin umstritten ist.
Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet und ist in Artikel 87a des Grundgesetzes verankert. Ihre Einsätze sind durch das Grundgesetz nur zur Landes- und Bündnisverteidigung erlaubt.
Seit 1994 sind Auslandseinsätze der Bundeswehr unter bestimmten Bedingungen erlaubt – auf Grundlage eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Voraussetzung ist:
Nach deutschem und internationalem Recht: Nein.
Solange die Bundeswehr ein Mandat des Bundestages hat und ihre Einsätze durch völkerrechtliche Institutionen wie die UNO legitimiert sind, handelt sie formal legal.
Aber:
Die Bundeswehr der BRD ist nicht per se illegal, aber:
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Seit Jahrzehnten beteiligt sich die Bundeswehr an Auslandseinsätzen. Ob in Afghanistan, Mali oder auf hoher See – deutsche Soldatinnen und Soldaten stehen weltweit im Einsatz. Doch eine wichtige Frage wird kaum diskutiert: Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage geschieht das, wenn Deutschland bis heute keinen Friedensvertrag besitzt?
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 wurde Deutschland nicht durch einen Friedensvertrag, sondern durch militärische Kapitulation aus dem Krieg entlassen. Bis heute hat die Bundesrepublik keinen umfassenden Friedensvertrag mit allen ehemaligen Kriegsgegnern unterzeichnet. Stattdessen trat 1990 der sogenannte Zwei-plus-Vier-Vertrag in Kraft, der zwar die deutsche Einheit regelte, aber kein vollwertiger Friedensvertrag ist.
In der UN-Charta existiert bis heute die sogenannte Feindstaatenklausel (Artikel 53 und 107), die es theoretisch erlaubt, gegen Deutschland ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats militärisch vorzugehen. Auch wenn diese Klausel praktisch nicht mehr angewendet wird, wurde sie nie formell gestrichen – ein deutliches Signal, dass die juristische Nachkriegsordnung weiterhin fortbesteht.
Die Bundeswehr wurde 1955 gegründet und ist im Grundgesetz (Art. 87a) verankert. Auslandseinsätze sind seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1994 nur mit:
Rein formal handelt die Bundeswehr damit nicht illegal. Aber:
Ein fehlender Friedensvertrag wirft grundlegende Fragen auf:
Wir fordern eine offene, politische und juristische Debatte über:
Das Volk hat ein Recht auf Wahrheit, Frieden und Klarheit. Nur wenn Deutschland seine völkerrechtliche Rolle abschließend klärt, kann es mit echter Würde, Sicherheit und Verantwortung in der Welt agieren.
NBB Government
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