Seit dem 8. Mai 1945 ist der Zweite Weltkrieg für Deutschland offiziell beendet. Doch juristisch und politisch ist die Frage nach einem formellen Friedensvertrag bis heute offen. Deutschland hat – anders als andere Nationen – bis zum heutigen Tag keinen völkerrechtlich verbindlichen Friedensvertrag mit den ehemaligen Alliierten unterzeichnet. Diese Tatsache wird in der öffentlichen und politischen Diskussion nahezu komplett ausgeblendet. Dabei hat sie fundamentale Bedeutung für unsere nationale Souveränität, das Selbstverständnis der Bundesrepublik und die internationale Stellung Deutschlands.
Nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht 1945 wurde Deutschland unter die Kontrolle der Siegermächte gestellt. Die Besatzungszonen, die Spaltung in BRD und DDR sowie die Einsetzung alliierter Kontrollorgane waren Ausdruck der faktischen Entmachtung deutscher Selbstbestimmung.
Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 wurde die Bundesrepublik zwar ein demokratischer Staat, doch die Souveränität blieb eingeschränkt. Zahlreiche Dokumente und Aussagen westdeutscher Politiker, darunter Konrad Adenauer, Carlo Schmid oder Egon Bahr, belegen, dass Deutschland – trotz Wiederbewaffnung und Westbindung – nie vollständig souverän war.
Mit dem sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag (zwischen BRD, DDR und den vier Siegermächten) wurde 1990 zwar die Einheit Deutschlands besiegelt. Doch dieser Vertrag gilt nicht als klassischer Friedensvertrag, sondern als politische Einigung zur deutschen Wiedervereinigung. Er regelt Truppenabzüge, Grenzen und militärische Neutralitätsteile – aber er ersetzt keinen völkerrechtlichen Friedensvertrag.
Ein solcher Vertrag würde voraussetzen, dass Deutschland und alle ehemaligen Kriegsgegner in einem umfassenden Abkommen gegenseitig Frieden erklären und juristisch alle Rechtsfolgen des Krieges beenden. Dies ist bis heute nicht erfolgt.
Besonders brisant: Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta (Art. 53 und Art. 107) gilt formal bis heute. Sie erlaubt Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, gegen ehemalige Feindstaaten (darunter Deutschland) militärisch vorzugehen, sofern diese als Bedrohung des Friedens eingestuft werden. Zwar wird diese Klausel diplomatisch nicht mehr angewendet, aber sie wurde nie offiziell gestrichen.
In der deutschen Parteienlandschaft spricht kaum ein Politiker öffentlich über diese offenen Fragen. Weder die SPD noch CDU/CSU, Grüne oder FDP thematisieren das Fehlen eines Friedensvertrags in ihren Programmen. Auch mediale Auseinandersetzungen dazu finden nur am Rande statt. Wer dieses Thema anspricht, wird oft in eine politische Ecke gestellt oder ignoriert.
Dabei wäre ein offizieller Friedensvertrag von symbolischer wie rechtlicher Bedeutung:
Wir als NBB Government fordern eine öffentliche Debatte über den fehlenden Friedensvertrag. Das deutsche Volk hat ein Recht darauf, die völkerrechtliche Lage seines Staates zu kennen. Souveränität kann nicht verordnet, sie muss erklärt, diskutiert und vertraglich gesichert werden.
Wir fordern:
Deutschland braucht endlich Klarheit, Rechtsfrieden und politische Selbstachtung. Nur dann kann unser Land auch nach außen mit wahrer Würde auftreten.
NBB Government
Der unten stehende Text kann als Flyer genutzt werden.
Auch 80 Jahre nach Kriegsende hat Deutschland keinen völkerrechtlichen Friedensvertrag. Die Feindstaatenklausel der UN gilt formal bis heute. Das darf kein Tabu mehr sein.
NBB Government fordert: Einen offiziellen Friedensvertrag für Deutschland.
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