Die fortgesetzte Besatzung – US-Atomwaffen in Deutschland

Wladimir Putin erinnerte in einem Interview: „In Europa befinden sich taktische Atomwaffen der Vereinigten Staaten. Das sollten wir nicht vergessen.“

Diese Aussage wirft eine entscheidende Frage auf: Hat Deutschland seine Souveränität tatsächlich zurückerlangt, oder setzt sich die Besatzung nach 1945 in anderer Form fort?

Historischer Hintergrund

Besatzungsstatut (1949): Die USA, Großbritannien und Frankreich behielten sich nach der Gründung der Bundesrepublik umfassende Vorbehaltsrechte in Außenpolitik, Sicherheit und Abrüstung vor.

NATO-Truppenstatut (1951) & Zusatzabkommen (1959): Diese Verträge erlauben bis heute die Stationierung ausländischer Truppen in Deutschland mit weitreichenden Sonderrechten.

Atomwaffen in Büchel: Seit den 1950er Jahren lagern US-Atomwaffen in Deutschland. Heute sind es rund 15–20 B61-Bomben in Rheinland-Pfalz. Deutschland stellt Flugzeuge zum Einsatz bereit, die Entscheidung bleibt jedoch in Washington.

Der 2+4-Vertrag von 1990

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag beendete formal die Nachkriegsordnung und versprach „volle Souveränität“. Doch gleichzeitig verpflichtete sich Deutschland zu dauerhafter NATO-Mitgliedschaft, Waffenverzicht und Truppenbegrenzung. Die Präsenz ausländischer Truppen und Atomwaffen blieb bestehen.

Was Putins Hinweis bedeutet

Putins Aussage ist mehr als eine geopolitische Randnotiz. Sie zeigt:

Deutschland ist militärisch nicht unabhängig.

US-Atomwaffen auf deutschem Boden sind ein Symbol fortgesetzter Fremdbestimmung.

Die Frage nach der wirklichen Souveränität Deutschlands bleibt bis heute offen.

Quellen

Besatzungsstatut vom 21.09.1949, BGBl. 1949 I, S. 2127 ff.

NATO-Truppenstatut (1951) und Zusatzabkommen (1959), BGBl. 1961 II, S. 1183, 1218.

Zwei-plus-Vier-Vertrag, BGBl. 1990 II, S. 1317 ff.

Hans M. Kristensen, U.S. Nuclear Weapons in Europe (NRDC, 2005); SIPRI Yearbook 2023.

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