Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat. Doch in einer zentralen Frage bleibt sie unvollständig demokratisch: Dem Volk fehlt auf Bundesebene jedes direktdemokratische Instrument.
Kein bundesweiter Volksentscheid über Gesetze
Keine Möglichkeit zur direkten Abwahl von Regierung oder Kanzler
Keine rechtlich bindende Volksabstimmung über Krieg, Grundrechte, Verordnungen oder Auslandseinsätze
Keine verfassungsgebende Versammlung durch das Volk (obwohl in Art. 146 GG vorgesehen)
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen […] ausgeübt.“
Doch „Abstimmungen“ auf Bundesebene sind faktisch nicht vorgesehen und wurden nie ermöglicht. Die repräsentative Demokratie blockiert die unmittelbare Ausübung der Volkssouveränität.
Wir fordern die Einfügung folgender Elemente in das Grundgesetz:
Volksbegehren und Volksentscheide über Bundesgesetze, Kriegseinsätze, Verordnungen, Staatsverträge.
Referendum bei Eingriffen in Grundrechte oder Staatsstruktur.
Abwahl des Kanzlers durch Volksmehrheit.
Verpflichtung zur Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung gemäß Art. 146 GG.
Einfache Verfahren zur Einbringung von Bürgerinitiativen mit festgelegtem Quorum.
Die deutsche Verfassung (Grundgesetz) verwehrt dies nicht – sie ignoriert es lediglich.
Art. 146 GG eröffnet dem deutschen Volk das Recht auf eine neue Verfassung, sofern es frei darüber entscheidet.
Das Demokratieprinzip erlaubt die Einführung direkter Demokratie – durch Volkswillen und politische Reform.
Eine überparteiliche Bewegung für mehr Volksmacht.
Juristische Unterstützung zur Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags zur Direktdemokratie.
Internationale Beobachtung und Unterstützung für ein neues demokratisches Grundverständnis.
Medien, Künstler, Akademiker, Richter, Anwälte und Bürger, die gemeinsam sagen:
„Ohne direkte Mitbestimmung bleibt Demokratie ein leeres Versprechen.“
Gebt das Wort dem Volk. Jetzt.
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