Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wurde am 23. Mai 1949 gegründet – nicht durch das Volk, sondern unter Kontrolle der westlichen Siegermächte. Das Grundgesetz wurde nicht demokratisch beschlossen, sondern von den Alliierten genehmigt. Es wurde als provisorische Ordnung eingeführt, die laut Artikel 146 durch eine Verfassung vom Volk ersetzt werden soll.
Obwohl die BRD heute als souveräner Staat gilt, bestehen völkerrechtliche Zweifel:
Die vollständige Souveränität Deutschlands ist bis heute nicht verwirklicht.
Die Nationale Befreiungsbewegung (NBB) beruft sich auf das in der UN-Charta verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker:
Artikel 1 Absatz 2 der UN-Charta: „Achtung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker.“
Die UN-Resolutionen 1514 (1960) und 2625 (1970) bekräftigen: Völker dürfen über ihren politischen Status selbst bestimmen.
Wenn eine Bewegung wie die NBB friedlich fordert:
… dann ist das kein Extremismus, sondern ein völkerrechtlich geschütztes Anliegen.
Daher stellt die NBB die berechtigte Frage:
Ist das heutige System wirklich Ausdruck des Volkswillens?
Die NBB ist keine staatsfeindliche Bewegung, sondern fordert eine längst überfällige Debatte über:
Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht – auch für das deutsche Volk.
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