Argumentationshilfe: Gilt das Recht auf nationale Selbstbestimmung auch für die BRD?

Gilt das Recht auf nationale Selbstbestimmung auch für die Bundesrepublik Deutschland?

1. Völkerrechtliche Grundlage

Das Recht auf Selbstbestimmung ist ein universell anerkanntes Prinzip des Völkerrechts und der Menschenrechte:

  • UN-Charta, Artikel 1 Absatz 2: „Achtung des Grundsatzes der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker“
  • UN-Resolution 1514 (XV) von 1960: „Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.“
  • UN-Resolution 2625 (XXV) von 1970: „Jedes Volk hat das Recht, frei über seinen politischen Status und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.“

Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Kolonien, sondern für alle Völker weltweit – auch für das deutsche Volk.

2. Anwendung auf die Bundesrepublik Deutschland

Obwohl die BRD formal als souveräner Staat gilt, bestehen völkerrechtlich offene Fragen:

  • Kein Friedensvertrag: Deutschland hat bis heute keinen völkerrechtlich verbindlichen Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten.
  • Feindstaatenklausel: Artikel 53 & 107 der UN-Charta nennen Deutschland weiterhin als „Feindstaat“.
  • Grundgesetz statt Verfassung: Das Grundgesetz wurde 1949 unter Kontrolle der Alliierten eingeführt – ohne Volksabstimmung.
  • Artikel 146 GG: lässt offen, dass eine neue Verfassung vom Volk beschlossen werden kann.

Deshalb hat das deutsche Volk historisch nie frei über eine Verfassung oder staatliche Struktur entschieden.

3. Legitimität friedlicher Bewegungen

Wenn Bürger friedlich und demokratisch fordern:

  • eine echte Verfassung vom Volk,
  • mehr nationale Souveränität,
  • die Klärung der völkerrechtlichen Stellung Deutschlands,

dann ist das kein Extremismus, sondern ein durch UN-Recht geschützter Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts.

4. Fazit

  • Das Selbstbestimmungsrecht ist auch für das deutsche Volk gültig.
  • Wer es einfordert, beruft sich auf UN-Grundlagen – nicht auf Verschwörungstheorien.
  • Eine offene Diskussion über Souveränität, Verfassung und Völkerrecht ist legitim und notwendig.

Quellen

  • UN-Charta, Art. 1, 53, 107
  • UN-Resolution 1514 (XV), 1960
  • UN-Resolution 2625 (XXV), 1970
  • Grundgesetz Art. 146




Leave A Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert