Ein Leitfaden für eine unabhängige Geldordnung im Dienste des Volkes
Ein Staat ohne Kontrolle über seine eigene Währung und Finanzarchitektur ist nicht souverän. Die Fähigkeit, selbst über Geldpolitik, Haushaltsgestaltung und Kreditvergabe zu entscheiden, ist eine Grundbedingung staatlicher Selbstbestimmung. Deutschland muss sich aus der Bindung an transnationale Finanzinstitutionen und fremdbestimmte Währungssysteme befreien und eine gerechte, transparente und volksnahe Finanzordnung etablieren.
In der Reichsverfassung von 1871 (Art. 4 und 73) war die Münzhoheit und Geldpolitik dem Deutschen Reich vorbehalten.
Heute ist die BRD durch den Beitritt zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) vollständig von der Europäischen Zentralbank (EZB) abhängig, deren Entscheidungen weder vom deutschen Volk noch vom Bundestag kontrolliert werden.
Die Deutsche Bundesbank besitzt keine geldpolitische Souveränität mehr. Ihre Rolle ist auf technische Durchführung begrenzt.
Das Kredit- und Bankwesen unterliegt primär internationalen Standards, die über Basel-Regelwerke, Weltbank, IWF und EU-Finanzrecht gesteuert werden.
Wiederherstellung der nationalen Währungshoheit:
Deutschland muss wieder eine eigene, demokratisch kontrollierte Währung besitzen, deren Stabilität und Wert im Interesse der Bevölkerung gesichert ist.
Trennung von staatlicher Haushaltsführung und spekulativem Finanzwesen:
Der Staat darf nicht länger abhängig sein von privaten Kapitalmärkten oder Gläubigern – stattdessen sollen öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wieder gestärkt werden.
Reform des Geldsystems im Sinne des Gemeinwohls:
Geldschöpfung und Kreditvergabe müssen auf reale Wertschöpfung und soziale Bedürfnisse ausgerichtet sein – nicht auf Renditen für Großbanken.
Staatliche Kontrolle über Zentralbank und Grundzinspolitik:
Die Steuerung der Geldmenge, Inflationspolitik und Kreditkosten muss wieder der demokratischen Hoheit unterstehen – nicht anonymen Gremien.
Austritt aus der Eurozone und Wiedereinführung einer souveränen deutschen Währung – mit klarer Bindung an realwirtschaftliche Kennzahlen.
Gründung einer Nationalbank, die ausschließlich dem Staat und dem Volk verpflichtet ist – keine private Beteiligung, kein Börsenhandel.
Verfassungsrechtliche Verankerung der Währungs- und Haushaltsautonomie, um künftige Fremdbindungen auszuschließen.
Aufbau regionaler Alternativwährungen und Tauschsysteme, um lokalwirtschaftliche Stabilität zu fördern.
Einführung eines Finanztransparenzgesetzes, das alle Geldflüsse im öffentlichen Bereich offenlegt – inkl. Bankenrettungen, Schuldendienst und EU-Zahlungen.
Die aktuelle Geldordnung dient nicht dem Volk, sondern den Finanzmärkten.
Ein Staat, der Kredite aufnimmt, um Zinsen an institutionelle Anleger zu zahlen, verliert seinen Handlungsspielraum und seine Würde.
Monetäre Souveränität ist Friedenssicherung nach innen – wirtschaftlich, sozial und moralisch.
Ein souveränes Deutschland braucht eine souveräne Währung – geschaffen durch die Gemeinschaft, für die Gemeinschaft.
Geld darf nicht länger Machtinstrument globaler Eliten sein, sondern muss als öffentliches Gut neu definiert werden.
Finanzhoheit ist kein technisches Detail, sondern die Herzschlagader nationaler Selbstbestimmung.
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