Ein Leitfaden für eine souveräne, gemeinwohlorientierte Wirtschaftsordnung in Deutschland
Wirtschaftliche Souveränität ist untrennbar mit staatlicher Souveränität verbunden. Ein Land, das seine Versorgung, Infrastruktur, Rohstoffe oder Geldpolitik nicht mehr selbst kontrolliert, ist faktisch fremdbestimmt. Das deutsche Volk hat das Recht auf eine Wirtschaftsordnung, die dem Allgemeinwohl dient, regional verankert ist und nicht durch internationale Konzerninteressen, supranationale Vorgaben oder politische Fremdsteuerung unterlaufen wird.
Die ursprüngliche Wirtschaftsordnung des Deutschen Reiches (vor allem bis 1914) war föderal, produktionsorientiert und mittelstandsgetragen.
Artikel 27 der Reichsverfassung von 1871 legte die Grundlage für Zollverein, Binnenhandel und nationale Wirtschaftsplanung – ohne Unterordnung unter fremde Wirtschaftsmächte.
In der heutigen BRD hingegen bestimmen internationale Abkommen (z. B. EU-Vorgaben, WTO-Recht, ESG-Standards) sowie transnationale Konzerne maßgeblich über Produktionsstandorte, Rohstoffflüsse und Finanzpolitik.
Zudem ist die Deutsche Bundesbank durch EU-Recht entmachtet, während wirtschaftliche Entscheidungen zunehmend in Brüssel oder bei globalen Gremien fallen.
Rückführung zentraler Wirtschaftsentscheidungen auf nationale Ebene:
Wichtige Fragen wie Energieversorgung, Infrastruktur, Finanzaufsicht und Agrarpolitik müssen unter demokratische Kontrolle gestellt werden – nicht durch externe Vorgaben.
Förderung regionaler Produktion und Versorgungskreisläufe:
Stärkung regionaler Wirtschaftsräume, direkter Erzeuger-Verbraucher-Beziehungen, Kommunalbetriebe und lokaler Ressourcenwirtschaft.
Befreiung von globalistischen Zwängen und Abhängigkeiten:
Kein Zwang zu Freihandelsverträgen, Umweltauflagen ohne demokratische Legitimation oder kreditbasierte Wachstumszwänge von supranationalen Institutionen.
Sicherung der Grundversorgung in Bürgerhand:
Energie, Wasser, Gesundheit, Mobilität und Ernährung gehören in öffentliche oder genossenschaftliche Hand – nicht in profitorientierte Märkte.
Austritt aus wirtschaftlichen Vertragsbindungen, die nationale Entscheidungsfreiheit einschränken (z. B. CETA, TTIP-Restregelungen, bestimmte EU-Vorgaben).
Einrichtung eines „Nationalen Wirtschaftsrates“, der regionale Wirtschaftsinitiativen, Genossenschaften und mittelständische Unternehmen systematisch fördert.
Aufbau regionaler Versorgungs- und Logistiknetzwerke, um Abhängigkeit von globalen Lieferketten zu reduzieren.
Rückverlagerung strategischer Produktion ins Inland, z. B. Arzneimittel, Maschinenbau, Elektronik, Grundstoffe.
Wirtschaftliche Bildung für Bürger, um Unternehmertum, Selbstversorgung und Nachhaltigkeit zu stärken – insbesondere auf kommunaler Ebene.
Ein Land, das sich nicht mehr selbst versorgt, kann nicht frei entscheiden.
Ökonomische Abhängigkeit führt zwangsläufig zu politischer Erpressbarkeit – sei es durch Rohstofflieferungen, Kreditmärkte oder Technologiekontrolle.
Freiheit beginnt mit Versorgungssicherheit und wirtschaftlicher Selbstverantwortung.
Wirtschaft ist keine Frage bloßer Effizienz – sie ist Ausdruck von Souveränität, Verantwortung und Identität.
Ein souveränes Deutschland braucht eine Wirtschaftsordnung, die dem Menschen dient – nicht den Märkten.
Die Rückkehr zu einer regional verankerten, sozial gerechten und demokratisch kontrollierten Wirtschaft ist kein Rückschritt – sondern ein notwendiger Neuanfang.
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