Ein Leitfaden zur völkerrechtlichen Beendigung des Zweiten Weltkriegs und zur Wiederherstellung des Friedens mit Deutschland
Ein souveräner Staat steht in rechtlichem Frieden mit der Welt. Deutschland jedoch befindet sich formal bis heute ohne abschließenden Friedensvertrag mit den ehemaligen Alliierten des Zweiten Weltkriegs. Statt eines rechtsverbindlichen Friedensakts besteht lediglich ein System von Waffenstillstand, Kontrollverträgen und politischen Ersatzlösungen – insbesondere im Rahmen der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Ein echter Friedensvertrag ist daher kein symbolischer Akt, sondern Voraussetzung für die vollständige rechtliche Rehabilitierung Deutschlands im Völkerrecht und für die Beendigung aller Nachkriegsanomalien.
Das Deutsche Reich hat im Mai 1945 keine Kapitulation als Staat vollzogen, sondern die militärische Führung kapitulierte. Die Staatlichkeit blieb völkerrechtlich bestehen.
Die BRD wurde 1949 als Verwaltungsstruktur unter alliierter Aufsicht errichtet, ohne Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches zu sein.
Der sog. „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ von 1990 ersetzt keinen Friedensvertrag, da er
nicht vom gesamten deutschen Volk legitimiert wurde,
keine formale Beendigung des Kriegszustands darstellt,
keine völkerrechtliche Gleichstellung garantiert,
Restvorbehalte und militärische Stationierungen ausdrücklich zuließ.
Die Feindstaatenklauseln der UN-Charta (Art. 53 & 107) gelten formell weiterhin für Deutschland – ein Zustand, der mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung unvereinbar ist.
Anerkennung der Tatsache, dass Deutschland keinen Friedensvertrag besitzt:
Diese Tatsache muss öffentlich thematisiert und historisch korrekt dargestellt werden.
Initiative zur Einberufung einer Friedenskonferenz unter neutraler Vermittlung:
Deutschland muss eigenständig und souverän auf die ehemaligen Kriegsgegner zugehen, um einen völkerrechtlich verbindlichen Friedensschluss anzustreben.
Klarstellung: Ein Friedensvertrag ist kein Revisionismus, sondern Rechtsklarheit:
Ziel ist nicht die Rückforderung von Gebieten, sondern die Wiederherstellung rechtlicher Gleichstellung Deutschlands mit allen anderen souveränen Staaten.
Volksbeteiligung am Friedensprozess:
Das deutsche Volk muss über Inhalt und Struktur eines Friedensvertrags informiert, eingebunden und abschließend befragt werden.
Juristische Arbeitsgruppe „Friedensvertrag“ einrichten, bestehend aus Völkerrechtlern, Historikern und Vertretern des Volkes.
Diplomatische Botschaften an alle ehemaligen Kriegsgegner, mit der Einladung zu Verhandlungen über ein bilaterales oder multilaterales Friedensdokument.
Offizielle Erklärung vor der UN-Vollversammlung, dass Deutschland nicht länger bereit ist, den Status eines „Feindstaates“ zu akzeptieren.
Internationale Friedenskonferenz vorbereiten, ggf. unter Vermittlung neutraler Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Island).
Mediale Aufklärungskampagne über Friedensvertrag vs. Zwei-plus-Vier-Vertrag, um öffentliche Mythen aufzulösen.
Ein Friedensvertrag bedeutet:
Aufhebung aller Besatzungsvorbehalte,
vollständige territoriale Klärung,
Ende aller Restkriegsbestimmungen,
Stärkung der internationalen Handlungsfähigkeit Deutschlands,
juristische Grundlage für eine souveräne Verfassung.
Ohne einen formellen Friedensvertrag bleibt Deutschland völkerrechtlich unvollständig und politisch angreifbar.
Ein Friedensvertrag ist nicht nur ein völkerrechtlicher Schlussstrich – er ist ein Akt der politischen Reife.
Er beendet ein Kapitel der Fremdbestimmung und öffnet den Raum für eine neue, freie Ordnung.
Deutschland hat 80 Jahre lang seinen Friedenswillen bewiesen. Jetzt ist es an der Zeit, dass dieser Wille auch völkerrechtlich anerkannt und besiegelt wird.
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