Nach der Bundestagswahl hat das deutsche Volk deutlich gewählt. Eine große Zahl von Wählern sprach sich für finanzielle Verantwortung und die Einhaltung der Schuldenbremse aus.
Die AfD war die einzige Partei im Bundestag, die sich geschlossen und klar gegen die Lockerung der Schuldenbremse ausgesprochen hat.
Doch bevor der neu gewählte Bundestag seine Arbeit aufnehmen konnte, hat das alte Parlament eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Schuldenbremse vorübergehend auszusetzen.
Damit wurde der Weg frei gemacht für eine massive Neuverschuldung – mutmaßlich im Umfang von hunderten Milliarden Euro oder mehr.
Ja. Nach Artikel 79 des Grundgesetzes darf das Parlament mit Zweidrittelmehrheit Änderungen beschließen – auch kurz vor dem Ende seiner Legislaturperiode.
Das „alte“ Parlament ist bis zur ersten Sitzung des neuen Bundestags voll geschäftsfähig (Art. 39 GG).
Das ist die entscheidende Frage.
Die Schuldenbremse wurde durch ein Parlament aufgeweicht, das nicht mehr die politische Realität widerspiegelte.
Nur die AfD stellte sich dagegen – im Sinne der Haushaltsdisziplin und der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen über Demokratie, Verfassungstreue und politische Fairness auf.
Demokratie endet nicht mit der Wahl – sie beginnt mit dem Respekt vor dem Ergebnis.
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