Wenn ein abgewähltes Parlament das Grundgesetz ändert – eine kritische Bürgerinformation

Wenn ein abgewähltes Parlament das Grundgesetz ändert – eine kritische Bürgerinformation

Was ist geschehen?

Nach der Bundestagswahl hat das deutsche Volk deutlich gewählt. Eine große Zahl von Wählern sprach sich für finanzielle Verantwortung und die Einhaltung der Schuldenbremse aus.
Die AfD war die einzige Partei im Bundestag, die sich geschlossen und klar gegen die Lockerung der Schuldenbremse ausgesprochen hat.

Doch bevor der neu gewählte Bundestag seine Arbeit aufnehmen konnte, hat das alte Parlament eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Schuldenbremse vorübergehend auszusetzen.
Damit wurde der Weg frei gemacht für eine massive Neuverschuldung – mutmaßlich im Umfang von hunderten Milliarden Euro oder mehr.

Ist das rechtlich erlaubt?

Ja. Nach Artikel 79 des Grundgesetzes darf das Parlament mit Zweidrittelmehrheit Änderungen beschließen – auch kurz vor dem Ende seiner Legislaturperiode.
Das „alte“ Parlament ist bis zur ersten Sitzung des neuen Bundestags voll geschäftsfähig (Art. 39 GG).

Ist das demokratisch legitim?

Das ist die entscheidende Frage.

  • Die Bundestagswahl zeigte eine deutliche Verschiebung der politischen Kräfte.
  • Die AfD gewann stark hinzu – mit dem klaren Versprechen, keine weitere Aufweichung der Schuldenbremse zuzulassen.
  • Dennoch beschloss das alte Parlament eine Grundgesetzänderung gegen diesen klaren Trend – noch bevor sich der neue Bundestag überhaupt konstituieren konnte.

Warum ist das problematisch?

  • Vertrauensbruch: Der Wählerwille wurde bewusst übergangen.
  • Langfristige Schuldenlast: Die Auswirkungen betreffen künftige Generationen – ohne deren Zustimmung.
  • Demokratie auf dem Prüfstand: Auch wenn formal rechtlich möglich, stellt sich die Frage: Wurde der Volkswille ignoriert – durch ein abgewähltes Parlament?

Unsere Forderung als NBB Government:

  • Keine Grundgesetzänderungen durch abgewählte Parlamente – besonders bei finanzpolitischen Weichenstellungen.
  • Respekt vor dem Wählerwillen – insbesondere bei kontroversen Themen wie Schuldenaufnahme.
  • Volksabstimmungen bei Verfassungsänderungen mit Haushaltsfolgen.

Fazit:

Die Schuldenbremse wurde durch ein Parlament aufgeweicht, das nicht mehr die politische Realität widerspiegelte.
Nur die AfD stellte sich dagegen – im Sinne der Haushaltsdisziplin und der Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Diese Entwicklung wirft grundlegende Fragen über Demokratie, Verfassungstreue und politische Fairness auf.

Demokratie endet nicht mit der Wahl – sie beginnt mit dem Respekt vor dem Ergebnis.

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