Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft – Ein rechtsstaatliches Dilemma im Auslieferungsverkehr
In Deutschland wird ein Auslieferungsersuchen an einen anderen Staat in der Regel durch die Generalstaatsanwaltschaft oder eine Landesstaatsanwaltschaft gestellt. Die Staatsanwaltschaft übernimmt damit eine zentrale Rolle im internationalen Rechtshilfeverkehr – etwa bei Europäischen Haftbefehlen, der Rückführung von Straftätern oder bei Verfahren wegen politischer Verfolgung.
Nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gilt:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
Das bedeutet:
In einem funktionierenden Rechtsstaat gilt die Gewaltenteilung: Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Judikative (Gerichte) sollen unabhängig voneinander agieren.
Doch wenn ein Justizminister Anweisungen in einem konkreten Strafverfahren erteilen kann, wird dieses Prinzip untergraben.
Das gilt umso mehr bei grenzüberschreitenden Verfahren, in denen andere Staaten erwarten, dass Entscheidungen nicht politisch beeinflusst werden können.
Im Jahr 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall C-508/18 („OG gegen Generalstaatsanwaltschaft Lübeck“) sowie im Fall C-82/19:
Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen.
Grund: Sie seien nicht unabhängig, da sie weisungsgebunden sind – und somit dem Einfluss der Exekutive unterliegen.
Diese Entscheidung war ein drastischer Warnruf: Sie stellte die Verfassungsmäßigkeit des deutschen Strafverfolgungssystems im internationalen Kontext grundlegend infrage.
In anderen EU-Staaten – z. B. Frankreich, Italien, selbst Polen – sind Staatsanwaltschaften rechtlich stärker unabhängig. Deutschland fällt hier zurück – trotz seines Rufs als „Rechtsstaat“.
Wenn ein Minister über Auslieferungen mitbestimmen kann, besteht das Risiko, dass politisch unliebsame Personen ausgeliefert werden, z. B. Dissidenten oder Whistleblower.
Der EuGH hat den deutschen Mechanismus nicht akzeptiert. Damit steht Deutschland unter internationaler Beobachtung – seine Auslieferungsmechanismen gelten als rechtsstaatlich unsicher.
Wir sagen deutlich:
Strafverfolgung darf nie politisch gesteuert werden. Deshalb fordern wir:
Nur eine politisch unabhängige Justiz kann das Vertrauen der Bürger verdienen – und im Ausland als rechtsstaatlich gelten.
Die BRD Staatsanwaltschaft ist rechtlich Teil der Exekutive, nicht der unabhängigen Justiz.
Ihre Rolle im Auslieferungsverkehr ist damit juristisch problematisch, politisch riskant und international nicht anerkannt.
Deutschland braucht eine Reform. Das Vertrauen in die Justiz darf nicht länger der Ministerlaune unterliegen.
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